Die Basler Kantonspolizei setzt Drohnen künftig auch bei Demonstrationen und zur Personensuche ein.
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Eine Drohne. (Symbolbild) - keystone

Drohnen können von der Kantonspolizei Basel-Stadt künftig auch an Demonstrationen, zur Dokumentation von Schadenplätzen oder bei der Personensuche eingesetzt werden.

Die Basler Regierung hat die Verordnung über den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen bei der Kantonspolizei im Rahmen eines Pilotprojekts gutgeheissen.

Die Verordnung tritt am 15. Mai in Kraft und schafft die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung eines Pilotversuchs während zwei Jahren, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte.

Einsatzbereiche und Ziele des Projekts

Die Verordnung erlaubt unter anderem explizit den Einsatz von Drohnen «im Beobachtungs- und Interventionsbereich».

Die Polizei wolle mit dem Pilotversuch Erkenntnisse über den Einfluss der Drohnen auf die polizeiliche Tätigkeit, den organisatorischen und finanziellen Aufwand für den Betrieb und insbesondere über die Anforderungen an eine Verankerung in einem formellen Gesetz gewinnen.

Kennzeichnung und Sichtbarkeit

Die Drohnen werden gemäss Mitteilung in Anlehnung an die Patrouillenfahrzeuge der Kantonspolizei farblich gekennzeichnet.

Durch die spezifische Kleidung respektive Kennzeichnung der Pilotinnen und Piloten werde auf die Aufnahmeaktivität hingewiesen, heisst es. Zudem soll die Start- oder Landezone der Drohnen durch Bodenmarkierungen sichtbar gemacht werden.

Bei Einsätzen mit einer erhöhten Gefährdungslage – beispielsweise bei Geiselnahmen – sieht die Verordnung eine Einschränkung der Erkennbarkeit der Drohnen vor.

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