Basel: Frau geschlagen und Hund in Rhein geworfen – Mann vor Gericht

    Samantha Reimer
    Samantha Reimer

    Muttenz,

    Ein Mann steht vor Gericht, weil er nicht nur seine Frau geschlagen, sondern auch noch ihren Hund ertränkt haben soll.

    hund labrador
    Ein Hund. (Symbolbild) - Unsplash

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein pikanter Fall wird akutell vor dem Baselbieter Strafgericht verhandelt.
    • Ein Deutscher soll seine Ehefrau geschlagen und auch ihren Hund ertränkt haben.

    Ein 34-jähriger Deutscher steht vor dem Baselbieter Strafgericht, weil er seine Frau unter anderem geschlagen haben soll. Zusätzlich steht er unter schwerem Verdacht, den Labrador seiner Gefährtin grausam getötet zu haben. So berichtet es die «bz Basel».

    Schnelle Romanze ohne Happy End

    Der Mann lernte die Frau aus Münchenstein online kennen und heiratete sie nur wenige Monate später nach islamischer Tradition. Nach seinem Einzug in ihre Wohnung kam es jedoch schnell zu Konflikten, von beiden Seiten kamen Beleidigungen. Schliesslich mündeten diese in körperlicher Gewalt.

    Laut Anklage bedrohte und schlug er seine Frau regelmässig, was zu seiner Verhaftung führte. Nach fast drei Monaten Untersuchungshaft wurde er gegen eine Kaution von 50'000 Franken freigelassen, mit einem Rayonverbot für die Nordwestschweiz.

    Labrador als zentrales Streitthema

    Grund für die vielen Auseinandersetzungen soll unter anderem der Labrador der Frau gewesen sein, welchen der Mann als unrein ansah. Im Oktober 2022 verschwand dann der Hund aus dem Auto der Frau.

    Einige Tage darauf wurde das Tier tot aufgefunden. Der Hund wurde an allen Vieren gefesselt und ins Wasser geworfen und ist so ertrunken. Der Mann bestreitet laut der Zeitung jedoch die Tat.

    Hast du schon mal einen Fall von Tierquälerei erlebt?

    DNA-Spuren im Firmenwagen des Mannes passen aber zu den Haaren des Hundes. Zudem belegen Videoaufnahmen und Telefonate seine Anwesenheit in der Schweiz am Tag des Verschwindens.

    Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

    Die Staatsanwaltschaft fordert deswegen 30 Monate Haft wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung und Tierquälerei. Er sei bereits in der Vergangenheit in Deutschland als Polizeiakademie-Absolvent durch frauenfeindliche Äusserungen aufgefallen.

    Der Verteidiger verlangte hingegen Freispruch für die meisten Anklagepunkte. Er betonte, dass die beruflichen Perspektiven seines Mandanten durch das Verfahren erheblich beeinträchtigt wurden. Ein Urteil wird laut «bz Basel» am Donnerstag erwartet.

    Kommentare

    User #4936 (nicht angemeldet)

    Glücklicherweise wurde ein passendes Symbolbild eingefügt. Das trägt viel zur Klarheit des Artikels bei.

    User #4877 (nicht angemeldet)

    Deutsche empfinden Hunde nicht als unrein höchstens als lästig.

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