Freienbach verweigerte zu Unrecht eine Einbürgerung

    Keystone-SDA Regional
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    Lausanne,

    Die Schwyzer Gemeinde Freienbach hat einer deutschen Primarlehrerin und Mutter zu Unrecht den Schweizer Pass verwehrt. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Frau integriert ist.

    Eine in Freienbach wohnhafte Deutsche ist genügend integriert, um den Schweizer Pass zu erhalten. (Symbolbild)
    Eine in Freienbach wohnhafte Deutsche ist genügend integriert, um den Schweizer Pass zu erhalten. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Publik gemacht hat den Fall am Freitag die Organisation «einbürgerungsgeschichten.ch». Das Urteil des Bundesgerichts liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

    Die Gemeinde Freienbach hatte 2025 der seit 2010 in der Schweiz lebenden Deutschen die Einbürgerung verweigert, weil sie nicht genügend integriert sei. Die Frau gelangte darauf an das Schwyzer Verwaltungsgericht, das den Entscheid aufhob. Dies akzeptierte die Gemeinde Freienbach nicht und erhob beim Bundesgericht Beschwerde.

    Deutsche stolpert über Deutschkenntnisse

    Die Gemeinde legte gemäss dem Bundesgerichtsurteil grossen Wert auf die Integrationsbemühungen. Zum Fallstrick wurde für die Frau, dass sie deutscher Muttersprache war. Die Deutschkenntnisse seien somit keine Integrationsleistung, argumentierte die Gemeinde. Eine solche würde vorliegen, wenn die Deutsche Dialekt erlernt hätte.

    Die Gemeinde wertete auch die Aktivitäten der Frau in Musik- und Sportvereinen nicht zu ihrem Vorteil, denn sie mache diese Tätigkeiten als Mutter und nicht um ihrer eigenen Integration willen.

    Das Bundesgericht stellte dazu fest, dass Integrationsfaktoren wie Deutschkenntnisse nicht ignoriert werden dürften, nur weil sie ohne Mühe erfüllt würden. Geradezu willkürlich erscheine, wenn die Aktivitäten der Frau in ihrer Rolle als Mutter nicht zugunsten ihrer eigenen Integration gewertet würden. Gleiches gelte für ihre Rolle als Primarlehrerin.

    Im Einbürgerungsgespräch konnte die Frau nicht alle Fragen beantworten. Das Bundesgericht stützte aber auch hier das Verwaltungsgericht, dass dieses Manko nicht schwer genug sei, um eine Einbürgerung zu verweigern. Gemäss «einbürgerungsgeschichten.ch» waren die Fragen teilweise äusserst spitzfindig. (Urteil 1D_3/2026 vom 23. September 2026)

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    Kommentare

    User #4932 (nicht angemeldet)

    Sieht aus, als hätte das Bundesgericht für einmal nicht nur Recht gesprochen, sondern auch ein Stück Gerechtigkeit geschaffen. Die Freienbacher Amtsträger haben offensichtlich willkürlich gehandelt. Das ist gesetzeswidrig und ungerecht.

    Partnun123

    Deutsch ist auch in der Schweiz eine Landes- und Amtssprache. Offenbar ist dies bein den Schwyzer bis heute noch immer unbekannt und es wird langsam aber sicher Zeit, dass diese "Sesselkleber von Amtdes wegen " noch einiges, und dies am besten ein einer Prinaschule, dazu lernen

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