Der Autofahrer wurde wegen dem nachgeahmten Kontrollschild zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 800 Franken bestraft.
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Die Fahrt mit einem improvisierten Kontrollschild endete für einen Walliser Autofahrer mit einer Verurteilung. (Themenbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Wallis wurde ein Autolenker wegen einem selbst gebasteltem Kontrollschild gebüsst.
  • Er wurde mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und 800 Franken bestraft.
  • Der Betroffene behauptete nicht zu wissen, dass sein Vorgehen widerrechtlich sei.
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Ein Walliser Autofahrer hat ein verlorenes Kontrollschilds nachgeahmt. Dafür wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 800 Franken bestraft. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Lausanner Richter haben das Argument des Betroffenen verworfen, wonach er nicht gewusst habe, dass sein Vorgehen widerrechtlich sei.

Der Mann führte vor Bundesgericht aus, er habe das Schild in Italien verloren. Die italienische Polizei habe einem Kollegen gesagt, er solle das Schild durch ein selbst gemachtes Provisorium ersetzen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Hätte er gewusst, dass das nachgemachte Schild illegal sei, wäre er ohne ein solches gefahren, argumentierte der Mann. Denn für die Fälschung von Kontrollschildern drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und Busse. Fahre man ohne Kontrollschild herum, sei nur eine Busse zulässig.

Verlust nicht gemeldet

Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Sicht des Walliser Kantonsgerichts. Dieses führte aus, der Mann habe wissen müssen, dass sein Schild nicht zulässig sei. Denn seit 1985 ist er in Besitz eines Führerscheins. Er selbst habe ausgesagt, dass er mit einem solchen Schild nie an eine Fahrzeug-Kontrolle beim Strassenverkehrsamt gegangen wäre.

Das Bundesgericht wies darauf hin, dass auch die italienischen Behörden würden ein provisorisches Kontrollschild nur für wenige Tage tolerieren.

Der Beschwerdeführer hatte den Verlust hingegen nicht gemeldet. Vielmehr fiel das provisorische Schild den Grenzwächtern an der schweizerisch-italienischen Grenze auf. Dies als die Frau des Beschwerdeführers mit dem Auto unterwegs war. Zu diesem Zeitpunkt war das falsche Schild schon neun Tage am Auto.

Der Betroffene war mit dem improvisierten Kontrollschild nur zwei Mal rund 800 Meter, von Gondo bis zur italienischen Grenze, unterwegs. Für den Richter spielte das jedoch keine Rolle.

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