Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke (CDU) ist einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. entpflichtet worden.
Anwälte
Anwälte Mustafa Kaplan (links) und Frank Hannig (rechts) - POOL/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Senat stimmte einem Antrag auf Entpflichtung Frank Hannigs zu.
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen E. und seinem Anwalt sei zerstört.

Der Senat stimmte einem Antrag auf Entpflichtung Frank Hannigs zu, wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag sagte. Das Vertrauensverhältnis zwischen E. und seinem Anwalt sei zerstört.

Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel zur Begründung. Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in «krumme Geschäfte verwickelt» seien. Zudem habe der Anwalt «weitreichende Mutmassungen» über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt, sagte Sagebiel. Hannig verliess den Gerichtssaal unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses.

Am Montag hatte E.s zweiter Anwalt Mustafa Kaplan den Antrag auf Entpflichtung Hannigs gestellt. Hannig hatte vor rund einem Jahr die Verteidigung übernommen. Er soll nun durch einen neuen Pflichtverteidiger ersetzt werden.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der Angeklagte soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.

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