Per Ende 2023 wird die Ausweiskarte für Sehbehinderte im öffentlichen Verkehr abgeschafft.
blinde
Sehbehinderte Personen. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Blindenkarte im öV wird per Ende 2023 abgeschafft.
  • Derzeit sind in der Schweiz noch rund 5500 dieser Karten im Umlauf.

Per Ende 2023 wird die Blindenkarte im öffentlichen Verkehr (öV) abgeschafft. Apps, sprachunterstützte Webshops und automatisches Ticketing machen die Ausweiskarte für Sehbehinderte obsolet, wie Alliance Swisspass am Dienstag mitteilte. Ausserdem sei der Anwendungsbereich der Karte verwirrend und je nach Region stark eingeschränkt, hiess es weiter.

Zudem stelle die Karte laut Behindertengleichstellungsgesetz eine Ungleichbehandlung gegenüber Personen mit anderen Behinderungen dar. Das hiess es in der Mitteilung der Branchenorganisation. Deshalb habe sich die Alliance Swisspass entschieden, die Blindenkarte abzuschaffen. Derzeit seien noch rund 5500 Blindenkarten im Umlauf.

«Begleitabo» bleibt unverändert

Weiterhin unverändert gültig bleibe die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung, das «Begleitabo». Anrecht darauf hätten alle Personen, welche wegen einer Behinderung auf eine Begleitung im öV angewiesen seien. Damit reise eine Person, entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson, kostenlos auf allen Strecken im Gültigkeitsbereich des Halbtaxabonnements. Zusätzlich dürfe auch ein Blindenführhund/Assistenzhund gratis mitgenommen werden.

Seit rund 50 Jahren gibt es im öffentlichen Verkehr die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte. Diese wird auch «Blindenkarte» genannt, wie es weiter hiess. Sie sei damals eingeführt worden, weil mit dem Wegfall des Billettkaufs im Fahrzeug der Erwerb von öV-Fahrausweisen stark erschwert worden sei.

Ad
Ad