Ausstandsgesuch von Ousman Sonko gegen Berufungskammer abgewiesen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das dreiköpfige Richtergremium im Berufungsprozess gegen den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko in Bellinzona muss nicht neu zusammengesetzt werden.

schweizerisches bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Bundesgericht hat ein Ausstandsgesuch des erstinstanzlich Verurteilten abgewiesen. Sonko wurde im Mai 2024 von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.

Am Montag beginnt die zweitinstanzliche Hauptverhandlung vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Den Fall beurteilen werden zwei Richterinnen und ein Richter.

Gegen diese und die gesamte Berufungskammer hat Sonko ein Ausstandsgesuch gestellt, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Der Anwalt des Gambiers argumentierte unter anderem, dass ein hierarchisches Verhältnis zwischen am erstinstanzlichen Urteil mitwirkenden Richtern und jenen der zweiten Instanz bestehe. Zwei Personen des erstinstanzlichen Spruchkörpers waren damals auch Präsident und Vizepräsidentin des Gesamtgerichts.

Kein hierarchisches Verhältnis

Nach Ansicht des Rechtsanwalts sind die Richter der Berufungskammer deshalb nicht frei in ihrer Entscheidung. Aus diesem Grund sei ein ausserordentliches Berufungsgericht zu bestellen. Das Gesetz sieht dafür ein bestimmtes Losverfahren vor, bei dem Präsidenten und Präsidentinnen kantonaler Obergerichte zum Handkuss kommen können. Auf diese Art und Weise mussten beispielsweise die Richter für das Berufungsverfahren im Fall Blatter/Platini bestimmt werden.

Vorliegend wird dies jedoch nicht nötig sein. Das Bundesgericht führt aus, dass die Richter und Richterinnen der einzelnen Kammern des Bundesstrafgerichts direkt von der vereinigten Bundesversammlung gewählt würden. Es bestehe keine hierarchische Ordnung zwischen Präsident und Vizepräsident des Gesamtgerichts und der Berufungskammer. Auch sonst gebe es keine Hinweise auf Befangenheit.

Kommentare

User #1947 (nicht angemeldet)

Das sind doch nur Tricks, um das Verfahren zu verzögern, die im Ergebnis aber zu nichts führen. Das wurde damals in den RAF-Prozessen von den Verteidigern bis zum Exzess betrieben, hat aber an der Verurteilung nichts geändert.

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