Ausnahmeregelungen für Landwirte in einigen Kantonen

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Delémont,

Die Kantone Jura, Neuenburg und Freiburg haben aufgrund der Trockenheit Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft erlassen.

Schafe Reinach
Weidende Schafe in Reinach. - Nau / Stephanie van de Wiel

Sie erlaubten ab Montag per sofort die Beweidung von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, die zur Förderung der Biodiversität vorgesehen wären. Damit sollen für den Winter vorgesehene Futterreserven gespart werden.

Die Direktzahlungsverordnung erlaubt die Beweidung solcher Flächen normalerweise erst ab dem 1. September, wie die drei Kantone am Montag mitteilten.

Die ökologisch wertvollen Pflanzenarten, die auf diesen Flächen der Biodiversität halber wachsen, hätten dank des verfrühten Jahres ihren Fortpflanzungszyklus abgeschlossen. Die Vorverlegung der Beweidung werde dem floristischen Reichtum nicht schaden, schrieb der Kanton Neuenburg.

Flächen, die unter dem Naturschutzgesetz (NHG) stehen, sind von der Ausnahme ausgeschlossen. Im Kanton Jura gilt diese ausserordentliche Massnahme für Ganzjahresbetriebe und betrifft Sömmerungsbetriebe nicht.

Im Kanton Neuenburg war es ab Montag erlaubt, in Sömmerungsbetrieben Raufutter einzusetzen, um dem schlechten Graswachstum entgegenzuwirken. Damit soll ein vorzeitiger Alpabzug des Viehs verhindert werden.

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