Jugendliche Täter wie der Messer-Angreifer in Zürich können zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden. Zu wenig, findet Ständerat Jositsch.
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Daniel Jositsch übt Kritik am historischem Klimaschutz-Urteil. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für jugendliche Straftäter gilt eine Maximalstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug.
  • Laut Jositsch steht die Strafe bei schweren Vergehen nicht mehr im Verhältnis zur Tat.
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15 Jahre alt ist der Messer-Angreifer aus Zürich: Am Samstag verletzte der Schweizer mit tunesischen Wurzeln einen orthodoxen Juden lebensgefährlich. Der junge Attentäter ist ein Anhänger des Islamischen Staats (IS).

Mit seinem jungen Alter fällt er unter das Jugendstrafrecht. Das bedeutet: Maximal ein Jahr Freiheitsstrafe kann verhängt werden.

«Nur» versuchter Mord: Keine Maximalstrafe

Doch dies ist schon die Maximalstrafe und wird bei ihm nicht anfallen, wie Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (SP) erklärt. Denn der Jugendliche hat «nur» einen versuchten Mord begangen.

Der Zürcher Ständerat erläutert gegenüber der «NZZ»: «Wenn es für den Versuch schon die Höchststrafe gäbe: Was würden die Richter dann machen, wenn ein Jugendlicher wegen Mordes angeklagt wird?»

Befürworten Sie eine Erhöhung der Maximalstrafe für schwere Jugendtäter?

Für Jositsch ist eine Änderung des Jugendstrafrechts daher längst überfällig. Keinesfalls soll dabei von dem Bemühen zur Resozialisierung und Reintegration abgesehen werden. Dies sei immer noch die grundsätzlich richtige Auslegung des Jugendstrafrechts.

Strafe nicht im Verhältnis zur Tat

Aber, so Jositsch: «Unser Jugendstrafrecht wird nicht jeder Situation gerecht.»

Zum Beispiel dann nicht, wenn die Maximalstrafe nicht mehr im Verhältnis zur ausserordentlichen Schwere der Straftat steht.

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Auch Chantal Galladé sieht eine Anpassung des Jugendstrafrechts als notwendig an. (Archivbild) - keystone

Bereits vor 17 Jahren hat der Ständerat gemeinsam mit Chantal Galladé ein 12-Punkte-Programm für straffällige Jugendliche entworfen.

Dieses behandelte etwaige Täter unter 16 Jahren sowie solche, die eine fortbestehende Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Dafür habe es Kritik gegeben.

Nationalrätin Nina Fehr Düsel hat gestern eine entsprechende Motion eingereicht. Siebzig Parlamentarier haben mitunterzeichnet.

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