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Anwalt fordert 8,2 Millionen Euro für Brandopfer von Crans-Montana

Keystone-SDA
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Bern,

Der Walliser Anwalt Sébastien Fanti hat für eine bei der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS schwer verletzten Französin eine Entschädigung in Höhe von 8,2 Millionen Euro gefordert. Den Antrag stellte er bei einem Gericht in Paris.

Sébastien Fanti reicht eine Entschädigungsforderung für ein Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS in Paris ein. (Archivbild)
Sébastien Fanti reicht eine Entschädigungsforderung für ein Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS in Paris ein. (Archivbild) - KEYSTONE/CYRIL ZINGARO

«Zwei Millionen Euro wollen wir als Anzahlung für dringende Kosten, den Rest für das restliche Leben meiner Klientin», sagte Fanti in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Donnerstag. Seinen Gang vor ein Pariser Gericht hatte er bereits am Montag publik gemacht, die Höhe der Forderung jedoch zunächst nicht beziffert.

Es handle sich um eine vorläufige Rechnung, die ein Experte erstellt habe, sagte der Anwalt im Interview. Es gehe unter anderem um eine Entschädigung für die Verletzung der körperlichen Integrität der Französin sowie für ihren Berufsausfall. Seine Mandantin werde ihr ganzes Leben lang gepflegt werden müssen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Frankreich der 26-Jährigen das Geld auszahlt, schätzt Fanti als hoch ein. «Frankreich wird die Gemeinde und den Kanton Wallis in Haftung nehmen, da bin ich mir sicher», sagte er der Zeitung zudem. Insgesamt vertritt der Anwalt eigenen Angaben zufolge 26 Opfer und ihre Angehörigen.

Der Antrag wurde bei der Entschädigungskommission für Opfer von Straftaten (Civi) in Paris gestellt, wie Fanti am Montag mitteilte. Er stehe im Zusammenhang mit einer am 1. April bei der Walliser Staatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeige. Die Walliser Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Eingang der Strafanzeige. Diese umfasst die Straftatbestände der fahrlässigen Brandstiftung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie Verstössen gegen die Bauregeln.

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