Beim Umgang mit abgewiesenen Asylbewerbern soll die Polizei zu weit gehen. Die Antifolter-Kommission kritisiert ihr Vorgehen.
kläranlage noten
Miriam H. wurde gefunden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Personen ausgeschafft werden, wende die Polizei unangebrachte Praktiken an.
  • Zu diesem Schluss kommt die Antifolter-Kommission der Schweiz.
  • Sie fordert Vereinheitlichungen bei den Praktiken der Polizei.

Bei Ausschaffungsflügen für abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber wendet die Polizei weiterhin unangemessene Praktiken an. Das kritisiert die Antifolter-Kommission aufgrund ihrer Beobachtungen von April 2020 bis März 2021.

Die geltende Praxis der Kantone bei Anhaltung und Zuführung der Auszuschaffenden sei sehr unterschiedlich. Dies konstatiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) aufgrund ihrer Überwachung. Sie veröffentlichte die Resultate am Donnerstag.

Vereinheitlichung gefordert

Zwischen April 2020 und März 2021 begleitete die Kommission polizeiliche Zuführungen an Flughäfen und zwangsweise Ausschaffungen auf dem Luftweg. Aufgrund der festgestellten kantonalen Unterschiede fordert sie eine Vereinheitlichung namentlich bei den Fesselungen.

Zwar stellte sie Verbesserungen fest. Bedauerlich findet die Kommission aber weiterhin die häufige Teilfesselung während der Zuführungen. Grundsätzlich sollten Auszuschaffende nur gefesselt werden, wenn sie sich selbst oder andere gefährden.

Im Weiteren erachtet die Kommission gewisse Praktiken als unangemessen, obwohl sie diese nur teilweise beobachtet hatte. Darunter fallen der überraschende Zugriff in der Zelle und der Einsatz von Metallhandschellen an den Fussgelenken. Auch die Verwendung von Sparringhelmen und Rollstühlen für den Transport Gefesselter seien unangebracht.

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