Ein Afghane soll 2019 seine damalige Freundin (†17) erdrosselt und am Neuenburgersee versteckt haben. Der 22-Jährige beteuert nun seine Unschuld.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2019 kam es in Yverdon zu einem Mordfall an einem 17-jährigen Mädchen.
  • Täter soll ihr damaliger Freund, ein heute 22-jähriger Afghane, gewesen sein.
  • Am Dienstag hat er die Tat vor dem Waadtländer Kantonsgericht erneut geleugnet.
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Ein Mann, der wegen der Ermordung eines afghanischen Teenagers Ende 2019 in Yverdon verurteilt worden war, hat die Tat vor dem Waadtländer Kantonsgericht am Dienstag erneut geleugnet. Dessen Anwalt versuchte, neue Elemente in den Fall einzubringen. Das Urteil wird den Parteien in den kommenden fünf Tagen zugestellt.

Der 22-jährige afghanische Angeklagte hatte im vergangenen Dezember vor dem Kriminalgericht des Bezirks Broye und Nord-Waadt ein früheres Geständnis widerrufen und seine Unschuld beteuert.

In erster Instanz hatte der Angeklagte eine 20-jährige Haftstrafe in Verbindung mit einer ordentlichen Verwahrung erhalten. Die Richter hatten ihre «absolute Überzeugung» zum Ausdruck gebracht, dass er am Tod des 17-jährigen Mädchens, mit dem er eine Beziehung hatte, beteiligt war.

Opfer mit Schnürsenkeln erdrosselt

Das Opfer war mit Schnürsenkeln erdrosselt und seine Leiche im Schilf am Ufer des Neuenburgersees versteckt worden. Laut der Rechtsmedizin wurde die DNA des jungen Mannes an diesen Schnürsenkeln gefunden.

Der Anwalt des Angeklagten forderte am Dienstag, dass neue Vernehmungen und Gutachten durchgeführt werden, insbesondere über die an den Schnürsenkeln gefundene DNA und die Rolle des Vaters des Opfers.

Das Gericht lehnte es jedoch ab, dem Fall neue Elemente hinzuzufügen, und folgte damit der Meinung der Staatsanwaltschaft und der Anwältin der Familie des Opfers.

Die Staatsanwältin zerlegte die Argumente der Verteidigung. Es gebe nicht einen Beweis, sondern einen Berg von Beweisen, betonte sie. Dass das Opfer den Angeklagten verlassen wollte, sei das Motiv für das Verbrechen gewesen. Sie forderte das Gericht auf, dem Urteil der ersten Instanz zu folgen.

Kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten

Für die Richter bestand schon erstinstanzlich kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten, da die zahlreichen Indizien wie sein anfängliches Geständnis, die DNA-Spuren an den Schnürsenkeln, die Telefonaufzeichnungen und die Aussage einer Spaziergängerin als sehr stichhaltig angesehen wurden.

Der Verurteilte sitzt derzeit im Gefängnis La Croisée in Orbe im Kanton Waadt. Er hat bereits rund drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht.

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