Vorlage zu Straftatbestand gegen Stalking fast unter Dach und Fach

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweiz könnte Stalking künftig nur noch auf Antrag hin strafrechtlich verfolgen. Der Nationalrat hat einen Antrag der Einigungskonferenz angenommen.

Stalking
Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. (Symbolbild) - dpa

Stalking wird in der Schweiz aller Voraussicht nach künftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für Nachstellungen in Paarbeziehungen. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.

Der Nationalrat fällte seinen Entscheid ohne Gegenantrag. Der Ständerat berät den Antrag am Nachmittag. Seine Zustimmung ist so gut wie sicher, hat er sich doch bei der letzten verbliebenen Differenz bei der Vorlage zum neuen Stalking-Straftatbestand durchgesetzt.

Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.

Gegenstimmen im Nationalrat

Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen Fällen ursprünglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In Fällen häuslicher Gewalt sei einfache Körperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer würden von ihrem Peiniger häufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.

Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand in den eidgenössischen Räten schon länger nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.

Strafen und Reaktionen

Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

Mit dem neuen Straftatbestand werde eine Lücke geschlossen, betonte Sibel Arslan (Grüne/BS) namens der vorberatenden Nationalratskommission. Auch Justizminister Beat Jans sprach im Nationalrat von einem wichtigen Signal.

Er kündigte an, der Bundesrat werde die neue Bestimmung so schnell wie möglich in Kraft setzen. «Das Ziel ist erst erreicht, wenn diese Form der Belästigung zurückgeht.»

Kommentare

User #8568 (nicht angemeldet)

Dass Stalkingopfer sich im Gerichtssaal wieder begegnen ist ja nicht nur paarspezifisch, sondern genau Dasselbe.

User #8568 (nicht angemeldet)

Super und danke, an all diejenigen Personen, welche sich dafür ausgesprochen haben. So wie das Gesetz jetzt hoffentlich bald in Kraft tritt, finde ich es durchaus richtig. Es hätte ja nicht sein können, dass Paarbeziehungsstalking wie eine Beamtenbeleidigung automatisch geahndet wird, während andere Stalkingopfer, die es durchaus gibt, welche ohne das ihrige Dazutun wie z.B. von einem 45 Jahre zurückliegenden Schulkollegen, wo NIE ein Kontakt bestand, plötzlich völlig unerwartet gestalkt werden und dann selbst schauen können, wo sie bleiben.

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