Vorlage zu Straftatbestand gegen Stalking fast unter Dach und Fach

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    Bern,

    Die Schweiz könnte Stalking künftig nur noch auf Antrag hin strafrechtlich verfolgen. Der Nationalrat hat einen Antrag der Einigungskonferenz angenommen.

    Stalking
    Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. (Symbolbild) - dpa

    Stalking wird in der Schweiz aller Voraussicht nach künftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für Nachstellungen in Paarbeziehungen. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.

    Der Nationalrat fällte seinen Entscheid ohne Gegenantrag. Der Ständerat berät den Antrag am Nachmittag. Seine Zustimmung ist so gut wie sicher, hat er sich doch bei der letzten verbliebenen Differenz bei der Vorlage zum neuen Stalking-Straftatbestand durchgesetzt.

    Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.

    Gegenstimmen im Nationalrat

    Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen Fällen ursprünglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In Fällen häuslicher Gewalt sei einfache Körperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer würden von ihrem Peiniger häufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.

    Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand in den eidgenössischen Räten schon länger nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.

    Strafen und Reaktionen

    Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

    Mit dem neuen Straftatbestand werde eine Lücke geschlossen, betonte Sibel Arslan (Grüne/BS) namens der vorberatenden Nationalratskommission. Auch Justizminister Beat Jans sprach im Nationalrat von einem wichtigen Signal.

    Er kündigte an, der Bundesrat werde die neue Bestimmung so schnell wie möglich in Kraft setzen. «Das Ziel ist erst erreicht, wenn diese Form der Belästigung zurückgeht.»

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    Kommentare

    User #8568 (nicht angemeldet)

    Tritt dieses Gesetzt nun endlich in Kraft oder nicht? Ich vermisse auch das Datum, WANN das Gesetzt endlich in Kraft tritt??? Mit Wahrscheinlichkeiten, aller Voraussicht nach & Co. sind mir wieder zuviele "Konjunktivs" hätte, würde, könnte, & Co. drin.

    User #8568 (nicht angemeldet)

    Dass Stalkingopfer sich im Gerichtssaal wieder begegnen ist ja nicht nur paarspezifisch, sondern genau Dasselbe.

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