Aargauer stimmen über Wartefrist bei Einbürgerungen ab

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Am 9. Februar sind die Aargauer Stimmberechtigten neben den beiden nationalen Vorlagen auch zu einer kantonalen Abstimmung an die Urne gerufen.

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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Es geht dabei um Änderungen im Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Der Grosse Rat hatte das revidierte Gesetz Anfang Mai dieses Jahres nach der zweiten Beratung mit 86 zu 50 Stimmen gutgeheissen. SVP, FDP und CVP stimmten dafür, SP und Grüne dagegen. Das Parlament beschloss auf Antrag von SP und Grünen das so genannte Behördenreferendum. Dies hat eine Volksabstimmung zur Folge.

Die Ratslinke störte sich vor allem daran, dass man sich im Kanton Aargau künftig nur noch einbürgern kann, wenn man während zehn Jahren keine Sozialhilfe mehr bezogen hat. Die Wartefrist beträgt derzeit wie auf Bundesebene drei Jahre.

Bei der Debatte im Kantonsparlament sprachen sich SP, Grüne und GLP wie der Regierungsrat für eine Frist von fünf Jahren aus. Der Grosse Rat entschied sich aber mit 79 zu 56 Stimmen für die Wartefrist von zehn Jahren.

Auf nationaler Ebene kommen am 9. Februar die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» sowie die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes bezüglich Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung zur Abstimmung.

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