Der Aargauer Regierungsrat erachtet die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung der SVA Aargau als «angemessen». Er sieht keinen Handlungsbedarf. Die Sozialversicherung-Chefin Nancy Wayland Bigler erhält ein Nettosalär von 231'766 Franken pro Jahr.
Kanton Aargau
Grossratssaal des Kanton Aargau in Aarau. - Keystone
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Die Vergütung an die Geschäftsleitung der SVA Aargau sei «angemessen» auch angesichts der über 400 Mitarbeitenden und der ausbezahlten Leistungen von 2,6 Milliarden Franken pro Jahr, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag auf die Interpellation von SVP-Grossrätin Nicole Müller-Boder.

Die SVA Aargau ist ein selbstständiges, öffentlich-rechtliches Unternehmen des Kantons Aargau. Sie ist unter anderem zuständig für die Sozialversicherungen wie AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Familienzuglagen sowie für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die SVA Aargau hiess früher «Sozialversicherungsanstalt».

Die Gehälter von Geschäftsleitung und Verwaltungskommission der SVA Aargau sind in einen vom Regierungsrat Ende 2015 genehmigten Vergütungsreglement festgelegt. Für die Chefin beträgt die Bandbreite 210'000 Franken (Grundgehalt) bis 290'000 Franken (Maximalgehalt bei dauernd sehr guten Leistungen).

Im Fall der Direktorin der SVA Aargau beträgt das jährliche, im Jahresbericht und der Jahresrechnung sowie im Lohnausweis angegebene Bruttosalär 268'008 Franken, wie der Regierungsrat ausführt. Davon abgezogen werden die üblichen Beiträge des Arbeitnehmers für die erste und zweite Säule.

Das jährliche an die Direktorin ausbezahlte Nettosalär beträgt gemäss Regierungsrat somit 231'766.60 Fraken oder 17'828.20 Franken bei 13 monatlichen Auszahlungen. Die gesamten Lohnkosten (inklusive aller Beiträge an die Sozialversicherungen) belaufen sich auf 349'600 Franken.

Die Pensionskassenbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt gemäss Personalreglement im Verhältnis 40 Prozent zu 60 Prozent. Diese Aufteilung hat für alle Angestellten der SVA Aargau Gültigkeit.

Wie aus dem Jahresbericht und der Jahresrechnung der SVA Aargau für das Jahr 2018 hervorgeht, betragen die Bruttosaläre der vier Mitglieder der Geschäftsleitung ohne Direktorin zusammen 907'749 Franken.

Das jährliche an die Mitglieder der Geschäftsleitung ohne Direktorin ausbezahlte Nettosalär beläuft sich auf insgesamt 759'464,55 Franken. Die gesamten Lohnkosten (inklusive aller Beiträge an die Sozialversicherungen) betragen für die vier Mitglieder der Geschäftsleitung ohne Direktorin 1'160'469 Franken.

SVP-Grossrätin Müller-Boder hatte in ihrer Interpellation kritisiert, dass man in aargauischen Staatsbetrieben mehr verdiene als in Zürich. Die Grossrätin reagierte mit der Kritik auf Angaben der Konsumentenzeitschrift «Saldo».

Deren Zahlen stützten sich jedoch nicht auf die ausbezahlten Gehälter. Es handelte sich um die Gesamtvergütung inklusive der Aufwendungen der SVA Aargau für die AHV/IV/Arbeitslosenversicherung und für die Pensionskasse, wie der Regierungsrat festhält.

Und wie im Kanton Aargau üblich, nennt der Regierungsrat auch die Kosten für die Beantwortung der Interpellation: 930 Franken.

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