Kantone Aargau und Zürich tauschen Flächen ab
Der Kanton Aargau und Zürich haben bei drei Regulierungen der Kantonsgrenze Flächen getauscht, ohne dabei ihre Gesamtgrösse zu verändern.

Bei drei Regulierungen der Kantonsgrenze haben die Kantone Aargau und Zürich Flächen abgetauscht. Trotz dieser Änderungen sind die Kantone laut dem Aargauer Volkswirtschaftsdepartement gleich gross geblieben.
Wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) in seinem Newsletter weiter berichtete, wurde bei den Regulierungen auf einen flächengleichen Abtausch geachtet.
Es ging um Grenzänderungen zwischen Oberwil-Lieli AG und Birmensdorf ZH, zwischen Würenlos AG und Oetwil an der Limmat ZH sowie zwischen Schneisingen und Niederweningen ZH. Die Regierungsräte der beiden Kantone und zuvor die Gemeinderäte der jeweiligen Gemeinden stimmten den Änderungen zu.
Gemeindegrenzen angepasst
Im Fall von Oberwil-Lieli spielte die Umfahrung eine Rolle, wie aus dem Protokoll des Zürcher Regierungsrats von Mai 2024 hervorgeht. Wegen der Umfahrung habe sich vor einigen Jahren die Situation an der Kantons- beziehungsweise Gemeindegrenzen zwischen Oberwil-Lieli und Birmensdorf geändert.
Die Grundstückgrenzen seien angepasst worden. «Da auf den alten Grenzen teilweise die Kantons- beziehungsweise Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Birmensdorf und Oberwil-Lieli verläuft, muss diese Hoheitsgrenze ebenfalls an die veränderte Situation angepasst werden», steht im Protokoll.
Regulierungen in weiteren Gemeinden
Im Aargau sind laut Vermessungsamt auch die Gemeindegrenzen zwischen Bremgarten und Zufikon, zwischen Kaisten, Oeschgen und Frick, zwischen Berikon und Zufikon sowie zwischen Mellingen und Niederrohrdorf reguliert und genehmigt worden.
Die Fachleute des Vermessungsamts nahmen nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 835 Grenzmutationen vor. In den Daten der amtlichen Vermessung des Kantons werden über 260'000 Gebäude dargestellt und verwaltet.
Grenzverantwortliche haben viel zu tun
Die Nachführungsgeometer sind demnach verantwortlich für die Grenzen von beinahe 300'000 Parzellen. Diese sind durch 1,7 Millionen Grenzpunkte definiert. Die Länge aller Parzellengrenzen zusammen sei 40'690 Kilometer lang – und damit länger als der Erdumfang, hält das Vermessungsamt fest.