Ein Aargauer Gummiböötler muss 1300 Franken bezahlen. Er hatte die erforderliche Schwimmweste nicht dabei, war betrunken und löste einen Polizeieinsatz aus.
Reuss
Die Reuss ist im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel von Böötlern. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer muss wegen fehlender Schwimmwesten in seinem Gummiboot 1300 Franken zahlen.
  • Er war stark alkoholisiert und konnte sich mit nur Mühe ans Ufer retten.
  • Sein Verhalten hat eine grössere Polizeiaktion ausgelöst.

Ein Ausflug mit dem Gummiboot ist in der Schweiz mit strengen Regeln verbunden: Das Boot muss mit Namen und Adresse des Besitzers angeschrieben sein, zudem muss für jede Person eine Schwimmweste vorhanden sein. Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann mit einer – teils sehr hohen – Busse bestraft werden.

Dies musste ein Aargauer erfahren, der im August mit seiner Mutter auf der Reuss von Bremgarten AG nach Gebenstorf schipperte: Er wurde zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten von 500 Franken und die Polizeikosten von 311 Franken tragen. Der Grund: Sein Boot war nicht beschriftet, und er hatte keine Rettungswesten dabei.

Schwimmweste
Eine Schwimmweste. (Symbolbild) - keystone

Im Normalfall kosten diese Vergehen 90 Franken und nicht mehr als 1300. Es liege aber «ein Ereignis zugrunde, das nur mit Glück zu keinen Toten geführt hat». Denn der 28-Jährige habe massiv Alkohol getrunken, erklärt Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken gegenüber der «Aargauer Zeitung».

Er verlor die Paddel und trieb manövrierunfähig auf dem Fluss. Er und seine Mutter begaben sich ins Wasser und konnten sich nur mit Mühe ans Ufer retten. Das Ganze habe einen grösseren Polizeieinsatz zur Folge gehabt, so von Däniken. Die Strafe fiel so hoch aus, weil sie den Umständen, den persönlichen Verhältnissen und dem Verschulden angepasst worden sei.

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