Im Kanton Aargau soll der Grundbedarf von Sozialhilfebeziehenden nach zwei Jahren um mindestens fünf Prozent gekürzt werden.
Aarau
Die Altstadt in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Dies will die Junge SVP Aargau mit einer Volksinitiative erreichen. Das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz soll mit einem Paragraphen zum Langzeitbezug ergänzt werden.

Die Gesetzesinitiative «Arbeit muss sich lohnen! Schluss mit Langzeitbezügern» sieht Ausnahmen für Kinder unter 18 Jahren sowie für Mütter und Väter mit Kindern unter vier Monaten vor.

Auch Personen mit Arbeitsunfähigkeit von mindestens 70 Prozent und erwerbstätige Personen sollen nicht von einer Kürzung betroffen sein.

Immer mehr Menschen würden deutlich länger Sozialhilfe beziehen, heisst es auf der Webseite des Initiativkomitees.

Die Gemeinden finanzieren die Sozialhilfe

Mittlerweile gebe es fast 1000 Personen, die seit mehr als sieben Jahren Sozialhilfe beziehen würden.

Die Kürzung des Grundbedarfs bei Langzeitbeziehenden von mehr als zwei Jahren entlaste die Gemeinden.

Im Aargau finanzieren die Gemeinden die Sozialhilfe. Die Bezüger von Sozialhilfe dürfen gemäss Komitee nur kurz vom Staat abhängig sein.

Dem Initiativkomitee gehören neben dem Präsidenten der Jungen SVP, Samuel Hasler, neben anderen der Präsident der Jungen FDP, Tim Voser, SVP-Nationalrätin Martina Bircher sowie SVP-Nationalrat und Kantonalpräsident Andreas Glarner an.

3000 Unterschriften müssen gesammelt werden

Damit im Kanton Aargau eine Volksinitiative zustande kommt, müssen innerhalb eines Jahres 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.

Die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» ist noch nicht offiziell lanciert worden. Das Komitee will sie am 6. April 2023 an einer Medienkonferenz lancieren.

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