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Aargau soll 150 Millionen Franken an Prämienverbilligung bezahlen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau stehen im kommenden Jahr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien voraussichtlich 386,9 Millionen Franken zur Verfügung.

Prämienverbilligung
Dies trotz höherer Krankenkassenprämien. - keystone

Im kommenden Jahr stehen 1,5 Millionen Franken mehr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien als in diesem Jahr. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Kantonsanteil von 150,2 Millionen Franken beantragt. Der Kantonsanteil ermögliche es, den eingeschlagenen Kurs der besonderen Berücksichtigung der Familien und der Alleinstehenden lückenlos fortzuführen, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag, 6. Mai 2022, veröffentlichten Botschaft.

Der Anteil lasse «trotzdem die weiterhin engen finanziellen Verhältnisse des Kantons nicht ausser Acht». Und wie in den Vorjahren schreibt der Regierungsrat in der Botschaft: «Die grosse Herausforderung bei der Prämienverbilligung besteht darin, einen guten Mittelweg zwischen den sich widersprechenden sozial- und finanzpolitischen Zielen zu finden.»

Durch eine bedarfsgerechte Prämienverbilligungspolitik sei sicherzustellen, dass die auf die Prämienverbilligung angewiesenen Personen in genügendem Masse unterstützt würden. Damit seien nicht nur Personen gemeint, die unter bis knapp über dem Existenzminimum leben, sondern auch Personen und Familien des unteren Mittelstands.

Um 0,4 Millionen Franken höherer Kantonsbeitrag

Gemäss Berechnungen des Regierungsrat beträgt der Gesamtbedarf für das kommenden Jahr 386,9 Millionen Franken. Ziehe man vom Gesamtbedarf den mutmasslichen Bundesbeitrag 2023 von 236,7 Millionen Franken ab, so resultiere ein Kantonsbeitrag von 150,2 Millionen Franken.

Dieser fällt um 0,4 Millionen Franken höher aus als im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022 bis 2025 vorgesehen. Grund für die Abweichung ist gemäss Regierungsrat der tiefer als budgetiert ausgefallene definitive Bundesbeitrag.

Für das laufende Jahr stehen gemäss eines Entscheids des Grossen Rates insgesamt 375,4 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Der Kantonsanteil beträgt 142,2 Millionen Franken.

Rückforderungen mussten sistiert werden

Die Gesamtsumme wird gemäss Angaben des Regierungsrat wohl nicht ausreichen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Nettoaufwand um 5,7 Millionen Franken überschritten wird.

Dieses Resultat ist gemäss der SVA Aargau vor allem darauf zurückzuführen, dass die Rückforderungen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage sistiert werden mussten und die Aussetzung der Rückforderungen einen direkten Einfluss auf die Geldleistungen des Jahres 2022 hat.

Bei der Entwicklung der ordentlichen Prämien 2023 (bei einer Franchise von 300 Franken und mit Unfalleinschluss) wird analog der Annahme beim Bundesbeitrag mit einem Prämienanstieg von drei Prozent gerechnet, wie aus der Botschaft des Regierungsrats hervorgeht.

Fast jeder vierter Einwohner hat Anspruch auf eine Verbilligung

Der Kanton geht davon aus, dass im kommenden Jahr insgesamt 179'300 Personen im Aargau Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie haben. Das ist knapp jeder vierter Einwohner.

141'700 Personen werden demnach eine Individuelle Prämienverbilligung erhalten. Hinzu kommen 23'100 Personen, die auch Ergänzungsleistungen angewiesen sind sowie 14'500 Sozialhilfeempfänger.

Die Beziehendenquoten der Kantone unterscheiden sich stark. Im Kanton Neuenburg liegt die Quote bei 19 Prozent und im Kanton Genf 40,4 Prozent. Die durchschnittliche Beziehendenquote der anderen Kantone betrug im Jahr 2020 27,6 Prozent. «Die im Kanton Aargau erwartete Beziehendenquote von 24,7 Prozent liegt leicht unter dem Durchschnitt», schreibt der Regierungsrat in der Botschaft.

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