Der Zoff zwischen zwei Mietern im Aargau eskaliert und landet vor Gericht. Es geht dabei um Cannabisgeruch in der Wohnung.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Aargau gerieten zwei Mieter wegen Cannabisgeruchs in der Wohnung aneinander.
  • Die Situation eskalierte und landetet vor Gericht.
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Ein Aargauer Bürger fand sich in einer unangenehmen Situation wieder, als er einen allzu bekannten Duft aus der Nachbarschaft wahrnahm. Es war der von Cannabis.

Der Geruch war so störend für ihn, dass er sich dazu entschloss, bei der Verwaltung Beschwerde einzureichen.

Können Sie die Beschwerde des Mannes nachvollziehen?

Der Mann versuchte mehrmals erfolglos, mit seinen Nachbarn ins Gespräch zu kommen. Da seine Bemühungen fruchtlos blieben, wandte er sich schriftlich an die Verwaltung.

Er beklagte eine «unzumutbare Wohnsituation im Mehrfamilienhaus aufgrund der Geruchsbelästigung», wie «Argovia Today» berichtet.

Fristlose Kündigungsandrohung durch die Verwaltung

Nachdem der Mann sein Anliegen vorgetragen hatte, reagierte die Liegenschaftsverwaltung prompt mit einem Schreiben an die Nachbarn. Sie drohten ihnen mit einer fristlosen Kündigung, sollte der störende Geruch nicht verschwinden.

Diese waren empört über die Drohung und antwortete mit einem eigenen Brief an die Mietergemeinschaft des Mehrfamilienhauses. Sie behauptete darin, dass der Mann Unwahrheiten über sie verbreite, um sie in ein schlechtes Licht zu rücken. Dieses Schreiben wurde von mindestens fünf anderen Bewohnern des Hauses unterschrieben, die diese Ansichten unterstützten.

Gerichtsverfahren wegen falscher Anschuldigungen

Etwa einen Monat später lud die Verwaltung beide Parteien zu einem Gespräch ein. Während dieses Treffens behaupteten die Nachbarn laut Strafbefehl, dass der Mann Druck auf andere Hausbewohner ausübte. Er wolle sie wegen des Cannabisgeruchs und Hundeemissionen bei der Verwaltung anschwärzen. Dieser wies die Vorwürfe zurück und erstattete stattdessen Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die Aussagen der Nachbarn falsch waren und den Ruf des Mannes schädigten. Sie wurden wegen übler Nachrede sowie Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe von 2400 sowie einer Busse von 400 Franken verurteilt. Zusätzlich wurden Gebühren in Höhe von 800 Franken erhoben.

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