Eine Journalistin des katholischen Medienzentrums soll einen deutschen Manager verunglimpft haben und steht nun vor dem Zürcher Gericht.
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Journalistin von kath.ch wegen übler Nachrede vor Zürcher Gericht.(Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Journalistin des katholischen Medienzentrums steht vor dem Zürcher Gericht.
  • Sie soll einen deutschen Manager verunglimpft haben.
  • Die Journalistin ficht den Strafbefehl am Bezirksgericht Zürich an.
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In einem Artikel wurden dem Mann antidemokratische Gesinnung und das Verbreiten von Verschwörungsmythen vorgeworfen. Die Journalistin ficht den Strafbefehl am Dienstag am Bezirksgericht Zürich an.

Der Artikel erschien, nachdem der CEO einer deutschen Firma von der Vollversammlung des Dekanats Chur vom 10. November 2022 als Redner ausgeladen worden war. Der Generalvikar hatte dafür gesorgt, weil ihn besorgte Dekanatsmitglieder über den Redner informiert hatten.

Nähe zur AfD

Die Staatsanwaltschaft wirft der Journalistin vor, den Eindruck zu erwecken, der Manager pflege eine Nähe zur AfD. Ausserdem komme es so rüber, dass er eine antisemitische Gesinnung habe.

Im Strafbefehl werden diverse Abschnitte zitiert. Etwa «ist auch durch antidemokratische Positionierungen aufgefallen» oder «verbreitete Verschwörungsmythen über eine angebliche Kulturmarxismus-Verschwörung der deutsch-jüdischen Frankfurter Schule». Auch soll sein Unternehmen an der Finanzierung der AfD beteiligt gewesen sein.

Stellungnahme des Managers

Die Vorwürfe übernahm die Journalistin von anderen Medien und dem Beauftragten gegen Antisemitismus der Landesregierung von Baden-Württemberg. Wie der Originalartikel zeigt. Dieser wurde mit einer Stellungnahme des Managers ergänzt, in der er alle Vorwürfe zurückweist.

Mit dem Artikel habe die Journalistin billigend in Kauf genommen, das Gefühl des Geschädigten, zu verletzen, heisst es im Strafbefehl.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die 56-Jährige wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 40 mal 120 Franken. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.

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