Ab 2025 soll in allen Personenstandregistern ein erweiterter Zeichensatz verwendet werden. So sollen mehr Namen korrekt erfasst werden können.
Steuerverwaltung
Eine Frau arbeitet in einem Büro der Steuerverwaltung in Bern. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verwaltungsstellen sollen künftig mehr Namen korrekt erfasst werden können.
  • Ab 2025 soll ein erweiterter Zeichensatz verwendet werden.
  • Der Bundesrat hat eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
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Verwaltungsstellen sollen ab Anfang 2025 fast alle Namen in europäischen Sprachen korrekt erfassen können. Ab diesem Datum soll in allen Personenstandsregistern ein erweiterter Zeichensatz verwendet werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 1. September.

Bis auf wenige Ausnahmen könnten künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden, teilte die Landesregierung mit. Heute könne etwa der im Kroatischen verwendete Buchstabe Ć in Schweizer Registern nicht erfasst werden.

Begrüssen Sie es, dass in amtlichen Dokumenten die Sonderzeichen fast aller europäischen Sprachen ermöglicht werden sollen?

Die Verordnungsänderung steht gemäss Mitteilung im Zusammenhang mit der Einführung des neuen elektronischen Personenstandsregisters Infostar New Generation (Infostar NG). Dieses werde nicht wie ursprünglich geplant Anfang 2024, sondern erst ein Jahr später in Betrieb genommen, schrieb der Bundesrat.

Die Neuerung ermögliche es betroffenen Personen, Zivilstandsdokumente und Ausweise mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen. Möglich sein soll dies allerdings nicht sofort, sondern erst sechs Monate nach Inbetriebnahme des neuen elektronischen Personenstandsregisters. Mit der Frist will die Landesregierung nach eigener Aussage die Zivilstandsämter vor Überlastung schützen.

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