Auch in zweiter Instanz wird die Corona-Demo vom 8. Mai in Aarau verboten. Falls der Protestmarsch trotzdem stattfindet, wird es Bussen geben.
Corona-Demo
Die Polizei liess die Corona-Demonstranten mehrheitlich gewähren. - Nau.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Aarauer Stadtrat verbietet eine Corona-Demo.
  • Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Busse bestraft.

Der Aarauer Stadtrat hat in zweiter Instanz das Gesuch für eine Demonstration am 8. Mai abgelehnt. Die Durchführung einer Kundgebung und eines Protestmarsches des «Aktionsbündnisses Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona-Politik» wird verboten.

Eine Widerhandlung gegen diese Verfügung werde mit einer Busse bestraft, teilte die Stadt Aarau am Dienstag mit. Mit ihrem Entscheid stützte die Exekutive den Beschluss der Abteilung Sicherheit der Stadt Aarau. Dies hatte das Gesuch für eine Demonstration bereits in erster Instanz abgelehnt. Das Aktionsbündnis kann den Entscheid des Stadtrates an den Aargauer Regierungsrat weiterziehen.

Maskenpflicht lässt sich nicht durchsetzen

Auch die Gemeinde Wettingen AG hatte das Gesuch für eine Demonstration am 8. Mai abgelehnt. Ab einer gewissen Zahl von Teilnehmenden die Maskentragepflicht nicht mehr durchgesetzt werden könne. Dies hätten die jüngsten Ereignisse mit Kundgebungen in verschiedenen Schweizer Ortschaften gezeigt. Das teilte der Gemeinderat Wettingen am vergangenen 12. April mit.

Am letzten Samstag demonstrierten in Rapperswil-Jona SG rund 4000 Personen - die meisten ohne Masken - gegen die Corona-Massnahmen. Die nicht bewilligte Kundgebung verlief friedlich, die Polizei hielt sich zurück.

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