58-Jährige soll in Lenzburg AG ihre Mutter getötet haben
In Lenzburg AG kam es Anfang September zu einem Tötungsdelikt. Eine 58-jährige Schweizerin sitzt deswegen nun in Untersuchungshaft.

Das Wichtigste in Kürze
- Zurzeit sitzt eine 58-Jährige wegen vorsätzlicher Tötung in Untersuchungshaft.
- Die Schweizerin soll Anfang September in Lenzburg AG ihre Mutter getötet haben.
- Die Beschuldigte leidet offenbar an einer paranoiden Schizophrenie.
Eine 58-jährige Frau sitzt im Kanton Aargau in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung ihrer 92-jährigen Mutter. Die Beschuldigte leidet offenbar an einer paranoiden Schizophrenie, wie aus einem Urteil des Obergerichts hervorgeht.
Die Justizbehörden informierten bislang nicht über das Anfang September in Lenzburg AG verübte Tötungsdelikt. Details zur Tat gehen aus einem am Montag publizierten Urteil des Aargauer Obergerichts zur Anordnung der Untersuchungshaft für die mutmassliche Täterin hervor.
Strafuntersuchung gegen 58-Jährige
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe eine Strafuntersuchung gegen die 58-jährige Schweizerin wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Tötung eröffnet. Dies bestätigte die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Aargau auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Aufgrund des aktuellen Stands der Ermittlungen könnten derzeit keinerlei weitere Nachfragen beantwortet werden, hiess es. Die Staatsanwaltschaft werde zu gegebener Zeit aktiv kommunizieren.
Tritte gegen Brustkorb
Die Tochter soll bei einer Auseinandersetzung heftige Tritte gegen den Brustkorb ihrer betagten und bereits auf dem Boden liegenden Mutter verübt haben. Mutter und Tochter wohnten zusammen. Dies geht aus den Erwägungen des Obergerichts zur Untersuchungshaft hervor.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügte das kantonale Zwangsmassnahmengericht für die 58-Jährige eine Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten. Das Gericht sah eine Fluchtgefahr und eine ungünstige Prognose. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle einer Haftentlassung untragbar hohe Risiken für die öffentliche Sicherheit geltend gemacht.
Die Beschuldigte wehrte sich mit einer Beschwerde gegen die Untersuchungshaft. Das Obergericht hiess ihre Beschwerde nun teilweise gut. Die Frau wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies, sobald sie einen Platz in einer offenen Institution zur ärztlichen und psychiatrischen Behandlung findet.