Das Aargauer Förderprogramm Energie für die Jahre 2021 bis 2024 braucht wegen vieler Gesuche mehr Geld.
Härtefall
Ein Stapel mit Schweizer Banknoten. - Keystone
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Der Regierungsrat hat dem Parlament einen Zusatzkredit von 52,8 Millionen Franken beantragt. Damit sollen 128,2 Millionen zur Verfügung stehen. Der Bund finanziert den grössten Teil.

Die Nachfrage nach Förderungen entwickele sich nach dem Start des erweiterten Programms per März 2021 ausserordentlich erfreulich, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag, 16. September 2022, publizierten Botschaft an den Grossen Rat.

Insbesondere die Anzahl Förderungen des Ersatzes von fossilen Heizungen durch Wärmepumpenanlagen lägen weit über dem Budget. Die für das Jahr 2021 zur Förderung energetischer Massnahmen vorgesehenen Mittel seien Mitte Oktober ausgeschöpft gewesen.

Grössere Fernwärmeprojekte beanspruchen einen erheblichen Anteil an Fördergeldern

«Ein Rückgang der Nachfrage von Förderungen ist nicht absehbar», hält der Regierungsrat fest. Dies zeigten die aktuellen Verkaufszahlen von Wärmepumpen und die konstant hohe Nachfrage nach Förderungen in den umliegenden Kantonen.

Zudem seien im Aargau grössere Fernwärmeprojekte in Planung, die in den kommenden Jahren realisiert werden sollten und einen erheblichen Anteil an Fördergeldern beanspruchen würden.

Der Zusatzkredit von 52,8 Millionen Franken würde gemäss Regierungsrat ein zusätzliches Auftragsvolumen von rund 250 bis 500 Millionen Franken auslösen. Die CO2-Emissionen würden um weitere rund 450'000 Tonnen reduziert.

Am Zusatzkredit von 52,8 Millionen Franken muss der Kanton rund 33 Prozent beisteuern. Die anderen zwei Drittel finanziert der Bund.

Aufstockung des Förderprogamms als Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative

Die Aufstockung des Förderprogamms will der Regierungsrat als indirekten Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative!» verstanden wissen. Ein links-grünes Komitee hatte das Begehren lanciert.

Im Juni 2021 entschied das Kantonsparlament überraschend, dass der Regierungsrat gegen seinen Willen einen Gegenvorschlag ausarbeiten muss. Die bürgerliche Mehrheit lehnte das Volksbegehren ab. Gemäss Initiative sollen Gebäudesanierungen und Steigerungen der Energieeffizienz sowie Pilotprojekte finanziell stärker gefördert werden.

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