Gericht

Mann steht wegen illegalen Welpenhandels in Bülach vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Weil er Hundewelpen illegal verkauft haben soll, muss sich heute ein 38-Jähriger wegen gewerbsmässigen Betrugs vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Die Welpen soll er auch gequält haben.

Ein Mann soll kranke Hundewelpen teuer verkauft haben. Nun steht er wegen gewerbsmässigen Betrugs in Bülach vor Gericht. (Archivbild)
Ein Mann soll kranke Hundewelpen teuer verkauft haben. Nun steht er wegen gewerbsmässigen Betrugs in Bülach vor Gericht. (Archivbild) - KEYSTONE/WALTER BIERI

Laut Anklageschrift soll der erwerbslose Mann über Schweizer Internetplattformen ausländische Hundewelpen – vorwiegend aus Serbien oder Bulgarien – zum Kauf angeboten haben. Um einen deutlich höheren Preis zu erzielen, deklarierte er die Tiere fälschlicherweise als Schweizer Welpen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Zudem verwendete er diverse falsche Identitäten. Damit erschlich er sich laut Anklage bei Tierärzten Schweizer Heimtierausweise und liess die Hunde chippen. Die meist ahnungslosen 23 Käuferinnen und Käufer bezahlten insgesamt rund 66'500 Franken in bar.

Viele der Tiere waren jedoch in schlechtem Zustand. Etliche wurden später von den Veterinärämtern beschlagnahmt oder mussten gar eingeschläfert werden.

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Tierquälerei vor: Bei einem Transport aus Serbien pferchte er demnach fünf erst wenige Wochen alte Welpen stundenlang in eine enge Kartonschachtel ein.

Einen anderen kranken Welpen liess er bei Sommerhitze sieben Stunden lang auf einem Balkon leiden. Ein weiteres Tier verstarb während eines Badeausflugs. Dessen Kadaver entsorgte der Schweizer mit serbischen Wurzeln im Hausmüll.

Neben den Geschäften mit den Hunden soll der Angeklagte unrechtmässig 8000 Franken Sozialhilfe eingestrichen haben. Zusätzlich an Geld soll er durch Provisionen gekommen sein, indem er Versicherungsanträge fälschte.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon soll er 12 Monate absitzen. Die restlichen 24 Monate sollen zur Bewährung für vier Jahre ausgesetzt werden. Zudem soll der Beschuldigte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 90 Franken bezahlen, wenn er sich in den nächsten vier Jahren erneut strafbar macht. Auch eine Busse von 500 Franken fordert die Staatsanwaltschaft.

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Kommentare

User #8860 (nicht angemeldet)

der sollte viel länger i d Gefängnis! Geldstrafen bringen nichts; der hat ja eh keines…!

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