Mord

25 Jahre nach mutmasslichem Mord: Prozess an Baselbieter Gericht

Keystone-SDA
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Muttenz,

23 Jahre nach einem tödlichen Schuss in Münchenstein muss sich ein 60-jähriger Schweizer wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Gefängnis Innenhof
Die Baselbieter Gerichte sind überlastet – das führt teilweise zu kürzeren Gefängnisstrafen. (Symbolbild) - keystone

Ein 60-jähriger Schweizer muss sich am Montag vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Jahr 2000 in Münchenstein BL einen 21-jährigen Mann erschossen zu haben. Die Anklage lautet auf Mord.

Gemäss Anklageschrift vereinbarte der damals 35-jährige Beschuldigte mit dem Opfer, diesem für 130'000 Franken zwei Kilogramm Kokain abzukaufen. Die beiden hätten sich am Abend des 4. Oktobers 2000 auf dem Aussenparkplatz der St. Jakobshalle auf Baselbieter Boden getroffen und seien in den gemieteten Smart des Opfers eingestiegen.

Statt des Geldes, über das er ohnehin nicht verfügt habe, soll der Beschuldigte dem Opfer ein Couvert voller Papierschnipsel übergeben haben. Als sich das Opfer dem angeblichen Geld gewidmet habe, habe der Beschuldigte ihm aus nächster Nähe mit einer Pistole in den Kopf geschossen und sei dann mit dem Kokain geflohen.

Während das Opfer am folgenden Abend im Universitätsspital Basel seinen Verletzungen erlag, gelang es dem Beschuldigten, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Der heute 60-Jährige wurde erst 2023 in Deutschland verhaftet und wurde im Dezember desselben Jahres an die Schweiz ausgeliefert, wie der Anklageschrift weiter zu entnehmen ist.

Angeklagter dementiert Mord

Wie aus Urteilen des Bundesgerichts hervorgeht, hat der Beschuldigte bereits zugegeben, mit der tödlichen Schussabgabe in Verbindung zu stehen. Er hat jedoch dementiert, dass es ein Mord war. So sprach er einmal von einem Unfall und einmal von einem Raub. Die Qualifikation der Tat dürfte an der Hauptverhandlung eine entscheidende Rolle spielen, weil ein weniger schwerwiegendes Delikt je nach angedrohter Höchststrafe bereits verjährt sein könnte.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Die Verteidigung wird ihre Argumente anlässlich der Hauptverhandlung vorbringen. Das Gericht hat die Parteiverhandlung auf Montag bis Mittwoch in Muttenz BL angesetzt und die Urteilsverkündung für Freitag um 14 Uhr in Aussicht gestellt.

Da sich die angeklagte Tat ereignet hat, bevor die neuen Verjährungsfristen am 1. Oktober 2002 eingeführt wurden, gilt für sie noch die alte und zumindest zeitlich inzwischen abgelaufene Frist von 20 Jahren. Deswegen legte der nun Beschuldigte mehrfach erfolglos Beschwerden gegen seine Untersuchungshaft ein und zog sie bis vor Bundesgericht, wie aus Urteilen des obersten Schweizer Gerichtshofs hervorgeht.

Das Bundesgericht entschied jeweils zu Ungunsten des nun 60-Jährigen. Es betonte unter anderem die Besonderheit des alten Rechts, dass getätigte Untersuchungshandlungen die Verjährungsfrist nicht nur unterbrochen, sondern sie auch wieder neu gestartet haben. Es urteilte demnach, dass die 20-jährige Verjährungsfrist jeweils in den Jahren 2004 und 2023 zurückgesetzt worden und das Delikt damit nicht verjährt sei.

Im neuen Recht, das in diesem Prozess keine Anwendung findet, wurde dieser Mechanismus abgeschafft. Dafür wurden die Verjährungsfristen verlängert: Mord verjährt heute erst nach 30 Jahren. Zudem wird im Parlament diskutiert, ob Mord in der Schweiz überhaupt noch verjähren soll.

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