Anfang 2020 setzte eine heute 44-Jährige ihr Neugeborenes im Werkhof Därstetten aus. Das Gericht sprach sie nun der versuchten Kindstötung schuldig.
Die Mutter des Findelkindes von Därstetten stand diese Woche vor dem Regionalgericht in Thun.
Die Mutter des Findelkindes von Därstetten stand diese Woche vor dem Regionalgericht in Thun. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine heute 44-Jährige ist vor dem Thuner Regionalgericht schuldig gesprochen worden.
  • Wegen versuchter Kindstötung muss sie für 23 Monate ins Gefängnis.
  • Sie hatte 2020 ihr Baby ausgesetzt, es überlebte damals nur knapp.

Die Mutter des Findelkindes von Därstetten BE ist am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht in Thun sprach sie der versuchten Kindstötung schuldig.

Die heute 44-jährige Frau hatte in einer kalten Winternacht Anfang 2020 ihr Neugeborenes im Werkhof von Därstetten im Simmental abgelegt. Das Mädchen wurde am nächsten Morgen gerade noch rechtzeitig entdeckt. Heute lebt es in einer Pflegefamilie.

Die Gerichtspräsidentin sagte bei der Urteilsverkündung, die Mutter habe den Tod des Kindes nicht gewollt. Sie habe ihn aber in Kauf genommen. Das Mädchen habe nur durch Zufall überlebt. Ein Besucher des Werkhofs hatte das Baby am Morgen entdeckt.

Das Kind hatte die Frau nicht mit ihrem Lebenspartner gezeugt, sondern mit einem anderen Mann, mit dem sie eine Affäre hatte. Das habe sie vertuschen wollen und deshalb das Baby nach der Spontangeburt aus egoistischen Gründen im Stich gelassen, sagte die Richterin.

Eine gewisse Reue habe die Mutter zwar gezeigt, indem sie sich dem Strafverfahren gestellt habe. Sie habe sich aber nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht ernsthaft für das Mädchen interessiert.

Das Gericht hatte die angeklagte Mutter vom Erscheinen zur Urteilsverkündung dispensiert. Die Frau wurde am Donnerstag per Video zugeschaltet.

Berufung noch offen

Sie habe das Urteil gefasst aufgenommen, sagte ihr Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er hatte eine bedingte Strafe von acht Monaten wegen Aussetzung gefordert. Ob er das Urteil weiterzieht, liess er offen.

Positiv sei, dass die Strafe bedingt ausgesprochen worden sei und das Gericht auf eine Landesverweisung verzichtet habe. Dadurch bleibe die Möglichkeit eines Kontakts zwischen Mutter und Tochter bestehen.

Die Gerichtspräsidentin sagte der Frau, den Fehler aus jener kalten Winternacht könne sie nicht rückgängig machen. Aber immerhin habe sie sich dem Verfahren gestellt und sei am Dienstag vor Gericht erschienen.

Nun wünsche sich das Gericht, dass sie den Kontakt zu ihrer Tochter und deren Pflegefamilie suche. Wenn das Mädchen grösser sei, werde sie irgendwann wissen wollen, warum sie die Mutter als Neugeborenes im Stich gelassen habe. «Erklären Sie es ihr.»

Die Staatsanwältin hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten gefordert. Sie liess auf Anfrage ebenfalls offen, ob sie das Urteil weiterzieht.

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