Haft

13,5 Jahre Haft nach Tötung und Leichenschändung in Zürich

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein 38-jähriger Mann erwürgte 2016 in Zürich seine 28-jährige Untermieterin und schändete die Leiche. Nun verurteilt ihn das Bezirksgericht zu 13,5 Jahren Haft.

Bezirksgericht Zürich
2022 wurde der Mann bereits verurteilt, nun folgte ein weiterer Prozess. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2016 erwürgte ein Mann seine Untermieterin und schändete ihre Leiche.
  • Nun wurde der 38-Jährige zu 13,5 Jahren Haft verurteilt.
  • Zunächst war der Täter für schuldunfähig erklärt worden, nun wurde der Fall neu beurteilt.

Der 38-jährige Mann, der im September 2016 in Zürich seine 28-jährige Untermieterin erwürgt und ihre Leiche geschändet hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren bestraft. Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch.

Das Gericht sprach den Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens schuldig. Der Mutter und den drei Schwestern des Opfers sprach es Schadenersatz in der Höhe von insgesamt knapp 17'000 Franken zu, der Mutter zudem Genugtuung von 20'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Verteidigung plädiert auf Notwehr

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Beschuldigte habe in Notwehr gehandelt, weil die Frau ihn angegriffen habe.

Zur Tat war es im September 2016 in Zürich gekommen. Der Beschuldigte und seine Untermieterin, eine IT-Spezialistin aus Paris, waren wieder einmal in Streit geraten. Der Mann nahm sie in den «Schwitzkasten» und drückte so lange zu, bis die Frau tot war. Anschliessend verging er sich an der Leiche.

Täter 2018 für schuldunfähig erklärt

2018 erklärte das Bezirksgericht den Mann bezüglich Tötungsdelikt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Massnahme. Für die Leichenschändung kassierte er 22 Monate Freiheitsentzug. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht stellte jedoch Verfahrensfehler fest. Der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft und musste nun neu beurteilt werden. Das Gericht stufte den Mann diesmal als schuldfähig ein.

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