Wegen Verfahrensfehler wird in Zürich ein Prozess neu aufgerollt. Ein Mann soll seine Untermieterin erwürgt und geschändet haben.
vincenz
Das Bezirksgericht Zürich. - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wurde 2016 der Leichenschändung schuldig gesprochen.
  • Für den Mord an seiner Untermieterin wurde er als nicht schuldfähig eingestuft.
  • Dies ist laut dem Bundesgericht nicht möglich, der Fall wird neu aufgerollt.

Der Prozess um einen 38-Jährigen, der 2016 in Zürich seine Untermieterin erwürgt und ihren Leichnam geschändet hat, beschäftigt die Justiz auf Geheiss des Bundesgerichts erneut. Am heutigen Donnerstag steht der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich.

Das Bundesgericht hatte einen schweren Verfahrensfehler der Zürcher Gerichte gerügt. Das Bezirksgericht und das Obergericht hatten den laut Gutachter psychisch kranken Schweizer für das Tötungsdelikt als nicht schuldfähig eingestuft. Sie ordneten eine stationäre Massnahme an. Für die Leichenschändung erachteten sie ihn jedoch als schuldfähig und verhängten eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten.

Bundesgericht: Zwei Verfahrensarten wurden vermischt

Damit hätten die Gerichte in unzulässiger Weise zwei Verfahrensarten vermischt, fand das Bundesgericht. Entweder sei der Mann schuldfähig oder er sei nicht schuldfähig. Der Fall ging deshalb an die Staatsanwaltschaft zurück.

In seiner ersten Anklage hatte der Staatsanwalt gefordert, es sei festzustellen, dass der Beschuldigte die Tötung seiner Mitbewohnerin «in nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit» verübt habe.

In der überarbeiteten Anklageschrift ist nun von Schuldunfähigkeit keine Rede mehr: Der Staatsanwalt verlangt, der Mann sei schuldig zu sprechen. Weitere Anträge werden vor Gericht gestellt.

Mieter und Untermieterin immer wieder in Streit

Zur Tat kam es am 20. September 2016 in der Sozialwohnung des Beschuldigten. Der IV-Rentner hatte ein Zimmer an eine 28-jährige Französin untervermietet. Die IT-Spezialistin aus Paris hatte im Sommer eine neue Stelle in Zürich angetreten und kurzfristig eine Bleibe gesucht.

Von Anfang an kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden. Dies war auch an jenem Dienstagvormittag der Fall. Die Frau nahm den Streit mit ihrem Handy auf – wie es der Beschuldigte selber zuvor schon mehrmals getan hatte.

Mann wollte Tat wie Unfall aussehen lassen

Er entriss ihr das Gerät, sie wollte es zurück. Dann packte er sie und drückte ihr mit einem Arm derart den Hals zu, dass sie das Bewusstsein verlor und kurz darauf starb.

Der Mann zog daraufhin die tote Mitbewohnerin aus, zerrte sie von der Küche in ihr Zimmer, legte sie aufs Bett und verging sich an ihr. Dann reinigte er ihren Körper, zog ihr einen Slip an und legte den Leichnam vor dem Bett auf den Boden.

Schliesslich drückte er der toten Frau den Griff eines Springseils in die Hand und drapierte das Seil über ihren Körper. So sollte der Eindruck entstehen, dass sie beim Springseilen einen Schwächeanfall erlitten habe.

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