Ein 38-Jähriger Mann hatte 2016 eine Frau erwürgt und ihre Leiche danach geschändet. Nun fordert der Ankläger eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Bezirksgericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2016 wurde ein Frau in Zürich erwürgt und ihre Leiche danach geschändet.
  • Der Täter wurde 2018 mit 22 Monaten Freiheitsentzug bestraft.
  • Jetzt fordert der Ankläger aber eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
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Der 38-jährige Mann, der im September 2016 in Zürich seine Untermieterin erwürgt und ihre Leiche geschändet hat, soll verwahrt werden. Dies hat der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird um 17 Uhr eröffnet.

Der Fall beschäftigt das Bezirksgericht bereits zum zweiten Mal. 2018 hatte das Gericht den Schweizer als nicht schuldfähig für das Tötungsdelikt erklärt. Dies entsprechend dem psychiatrischen Gutachten und auf Antrag der Anklage.

Für die Leichenschändung, bei der er vermindert schuldfähig gewesen sei, bestrafte es ihn jedoch mit 22 Monaten Freiheitsentzug. Das Obergericht bestätigte das Urteil. Das Bundesgericht stellte jedoch schwere Verfahrensfehler fest. Der Fall ging deshalb an die Zürcher Staatsanwaltschaft zurück.

18 Jahre Gefängnis gefordert

Ein zweites psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann zwar psychische Störungen habe. Jedoch sei er zur Tatzeit aber voll schuldfähig gewesen.

Der Ankläger forderte nun eine Verurteilung des mehrfach vorbestraften Mannes wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens. Dafür sei er mit einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren zu bestrafen. Zudem sei eine Verwahrung anzuordnen. Dies sei die einzige Möglichkeit, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen.

Der zweite Gutachter habe dem Beschuldigten eine «sehr schlechte Prognose» bezüglich Gewalttaten ausgestellt, sagte der Staatsanwalt. Gegebenenfalls könne die Verwahrung später in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden. Allerdings lehnte der Beschuldigte bisher jegliche Therapie ab.

Anwalt fordert umgehende Entlassung seines Klienten

Der Verteidiger kämpfte vehement gegen eine Verwahrung. Das zweite Gutachten weise gravierende inhaltliche und formale Mängel auf und sei nicht verwertbar. Vor allem die Risikobeurteilung sei «grob fehlerhaft». Er verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der Tötung.

Für die Leichenschändung seien drei Monate angemessen. Diese hat der Beschuldige, der seit der Tat im Gefängnis ist, längst abgesessen. Sein Mandant sei umgehend zu entlassen und für die unrechtmässig abgesessene Haft zu entschädigen, forderte der Anwalt.

In seinem Plädoyer sprach der Verteidiger ausnahmslos von einem «tragischen Unglück» oder einem «tragischen Unfall». Die Schuld an der damaligen Eskalation schob er weit gehend dem Opfer zu, seiner Schilderung nach eine zänkische, aggressive Frau.

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