Am Montag dem 1. August begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Bereits am Sonntag wird aber in einigen Städten gefeiert – teils mit hohem Besuch.
Dürfte 2022 ein rarer Anblick sein: Feuerwerk auf dem Gurten am 1. August 2019 in Bern. (Archivbild)
Dürfte 2022 ein rarer Anblick sein: Feuerwerk auf dem Gurten am 1. August 2019 in Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Schon am Sonntag feiern mehrere Schweizer Städte den 1. August.
  • In Luzern wird Bundesrat Alain Berset eine Rede halten.
  • Die meisten bundesrätlichen Auftritte gibt es aber dann erst am Montag.

Der Reigen der Bundesfeiern vom 1. August nimmt bereits am Sonntag seien Auftakt. In Luzern wird Bundesrat Alain Berset die Ansprache halten, in Saas-Balen VS Bundesrätin Simonetta Sommaruga. In Basel steigt am Abend ein Feuerwerk am Rhein.

Auch Biel begeht seine offizielle Bundesfeier bereits am Sonntag. Dort ist als Hauptredner David Eray, der Regierungspräsident aus dem Nachbarkanton Jura angekündigt. Daneben haben verschiedene Gemeinden ihre Feiern ebenfalls bereits auf den Sonntag vorgezogen.

Cassis tritt gleich vier Mal auf

Der bundesrätliche Redenmarathon setzt sich allerdings erst am Montag, 1. August, richtig in Gang. Mit vier Auftritten hat Bundespräsident und Aussenminister Ignazio Cassis das intensivste Programm. Finanzminister Ueli Maurer redet an drei Anlässen, Innenminister Berset an zwei.

Cassis
Bundespräsident Ignazio Cassis. - Keystone

Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsministerin Sommaruga spricht einmal. Justizministerin Karin Keller-Sutter hat einen Auftritt, und Verteidigungsministerin Viola Amherd hält ebenfalls eine Rede. Zudem wendet sich Bundeskanzler Walter Turnheer einmal an eine Festgemeinde.

Die Feuerwerke sind dieses Jahr wegen der Dürre dünn gesät. Wegen der trockenen Böden gelten in vielen Kantonen Feuerverbote und damit auch ein Verbot von Feuerwerk. Ein absolutes Feuerverbot im Freien gilt in den Kantonen Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt praktisch im ganzen Rest der Schweiz.

Einzig in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bedingtes Feuerverbot. In Zürich ist das Feuerverbot Sache der Gemeinden.

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