Inkrafttreten der neuen EU-Waffen-Richtlinien

Die Kantonspolizei Freiburg hat alles darangesetzt, um die neuen EU-Waffen-Richtlinien, die bei der Volksabstimmung vergangenen 19. Mai angenommen wurde, anzuwenden.

Inkrafttreten der neuen EU-Waffen-Richtlinien
Inkrafttreten der neuen EU-Waffen-Richtlinien - Kantonspolizei Freiburg

Die Kantonspolizei Freiburg hat alles darangesetzt, um die neuen EU-Waffen-Richtlinien, die bei der Volksabstimmung vergangenen 19. Mai angenommen wurde, anzuwenden. Dementsprechend wird das Büro für Waffen und Sprengstoff (BAE) der Kantonspolizei alle Anfrage zum Erwerb von Waffen gemäss dem neuen Recht, das am 15. August in Kraft tritt, bearbeiten.

Infolge der Annahme der neuen EU-Waffen-Richtlinien durch das Schweizer Volk, hat die Kantonspolizei Freiburg alles unternommen, um diese anzuwenden. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 15. August 2019 festgelegt.

Alle Informationen online verfügbar

Gemäss den Übergangsbestimmungen gilt das Datum des von der Kantonspolizei ausgestellten Waffenerwerbsscheins als anwendbares Recht und nicht das Datum der Einreichung der Anfrage. Die derzeitigen und zukünftigen Waffenbesitzer sowie jedermann können ab heute auf der Internetseite fr.ch Rubrik « Waffen und Sprengstoffe » (siehe untenstehenden Link) alle notwendigen Informationen abrufen.

Eine vom Bundesamt für Polizei herausgegebene Broschüre sowie die neuen, vom Inkrafttreten der neuen Richtlinien betroffenen Formulare, sind ebenfalls online verfügbar. Es ist zu erwähnen, dass die Gebühren in Bezug auf den Erwerb einer verbotenen Waffe gemäss den neuen Massnahmen CHF 50.- beträgt (halbautomatische Waffen mit grossem Magazin).

Kontaktdaten für die Bevölkerung: [email protected] oder 026 / 305 16 36 (DI und DO während der Bürozeiten).

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