Ein in Waffenhandel verstrickter Polizist wurde von der Tessiner Staatsanwaltschaft angeklagt. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe.
Tessin Polizei
Ein Auto der Tessiner Polizei. (Symbolbild) - Keystone

Die Tessiner Generalstaatsanwaltschaft hat einen Polizisten wegen Urkundenfälschung und Verstosses gegen das eidgenössische Waffengesetz angeklagt. Sie fordert für ihn eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Die Delikte gehen auf das Jahr 2016 zurück.

Damals flogen Unregelmässigkeiten bei den polizeilich beschlagnahmten Objekten auf. Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Polizisten kamen Waffen und Munition zum Vorschein.

Waffen und Munition gebunkert

Konkret wird dem Mann eine gefälschte Unterschrift unter einem Verkaufsvertrag für eine Waffe vorgeworfen. Zudem muss er sich wegen des illegalen Besitzes von 34 Waffen und 645 Kilogramm Munition verantworten, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Nicht nachgewiesen werden konnten dem Mann Diebstähle aus dem Fundus der Polizei. Die beim Angeklagten sichergestellten legalen Waffen, Waffenteile und Munition wurden der Kantonspolizei übergeben, die illegalen zerstört. Neben der bedingten Geldstrafe fordert die Staatsanwaltschaft eine Busse und die Übernahme der Gerichts- und Verfahrenskosten vom Angeklagten.

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