Der anhaltende Konflikt zwischen Bushido und seinem ehemaligen Manager bezüglich millionenschwerer Einnahmen setzt sich fort.
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Der deutsche Rapper Bushido vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rechtsstreit zwischen Bushido und Clanchaf Arafat zieht sich weiter in die Länge.

Die Trennung des Rappers und des Clanchefs beschäftigt die Justiz in Berlin und Brandenburg schon länger.

Der Ex-Geschäftspartner des Rappers, ein Berliner Clanchef, hat das Urteil des Landgerichts Berlin vom April nicht angenommen und Einspruch eingelegt. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur diese Informationen.

Ursprünglich war unklar, wie es in dieser Angelegenheit weitergehen würde. Laut der Gerichtssprecherin läuft derzeit die Frist, um den Einspruch zu begründen.

2,2 Millionen soll Arafat an Bushido zahlen

Gemäss dem Urteil ist der ehemalige Manager dazu verpflichtet, Bushido mehr als 2,2 Millionen Euro zu zahlen.

Diese Summe hatte der Clanchef eigentlich vom Rapper verlangt. Denn in diesem Fall klagte Afrat ursprünglich gegen Bushido. Nach Gerichtsangaben hatte der 47-jährige mehrere Rechnungen gestellt, mit denen er Anteile an den Einnahmen von Bushido verlangte. Er berief sich nach Angaben von Bushidos Anwalt auf einen Vertrag, den das Gericht aber nicht anerkannte.

Wie die «Zeit Online» berichtet, wehrte sich der Musiker gegen die Forderung des Ex-Partners. Er reichte eine sogenannte Widerklage ein und gewann in erster Instanz. Laut Urteil muss der Ex-Manager 2 205 658,87 Euro nebst Zinsen an den 44-Jährigen zahlen.

Vorgeschichte

Ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder begann am 17. August 2020.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Zu den mutmasslichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager aufgelöst hatte.

Ein Urteil ist nicht in Sicht. Derzeit sind weitere Verhandlungstermine bis zum 26. Juli geplant.

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