Bushido hat sich vor Gericht zumindest vorläufig gegen Arafat Abou-Chaker durchgesetzt. Der Ex-Geschäftspartner des Rappers soll ihm 2,2 Millionen Euro zahlen.
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Arafat Abou-Chaker (l.) und Bushido auf der Premiere des Films «Zeiten ändern dich» im Jahr 2010 in Berlin. - imago image/Mauersberger
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2,2 Millionen soll Arafat Abou-Chaker seinem ehemaligen Geschäftspartner zahlen.
  • Er habe Bushido mehrere Rechnungen gestellt, heisst es im Rechtsstreit.
  • Beim schlussendlichen Gerichtsentscheid handelt es sich um ein Versäumnisurteil.

Clan-Boss Arafat Abou-Chaker ist von einem Berliner Gericht verurteilt worden. Er muss eine Zahlung von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro an seinen ehemaligen Geschäftspartner, den Rapper Bushido (44), bezahlen. Das hat eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur spot on news bestätigt. Zunächst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

Demnach sei es in dem Rechtsstreit am Landgericht Berlin unter anderem um «mehrere Rechnungen» gegangen, die Abou-Chaker gestellt habe. Damit wollte er «Anteile an den Einnahmen des Beklagten» geltend machen, erklärt die Sprecherin. Zudem habe er Auskunft über Ausgaben und Einnahmen Bushidos erhalten wollen.

Widerklage von Bushido

Der Rapper wiederum habe eine Widerklage erhoben: Diese sei «im Wesentlichen auf Rückzahlung geleisteter Anteile an den Einnahmen des Beklagten gerichtet» gewesen. Das Landgericht Berlin habe die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben.

Abou-Chaker sei zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Es handle sich um ein Versäumnisurteil, da Abou-Chaker keinen Antrag gestellt und Bushidos Seite einen entsprechenden Erlass beantragt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Abou Chaker
Arafat Abou-Chaker (r) geht neben einem Anwalt im Landgericht zu einem Gerichtssaal. Dem ehemaligen Geschäftspartner von Rapper Bushido werden mehrere Straftaten zum Nachteil von Bushido zur Last gelegt. Mitangeklagt sind drei Brüder von Arafat A.-Ch. - dpa

Gegen ein solches Versäumnisurteil könne laut der Sprecherin innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Gehe ein solcher Einspruch nicht fristgerecht ein, werde das Urteil rechtskräftig. Ein rechtswirksamer Einspruch führe hingegen dazu, dass ein neuer Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt werde.

Laut eines Berichts des «Spiegel» seien beide Parteien am Donnerstag vor dem Zivilgericht erschienen. Dass Abou-Chaker den Antrag nicht gestellt habe, könne demnach «prozesstaktische Gründe» haben. Der Rapper und der Clan-Chef unterhielten über mehrere Jahre hinweg eine geschäftliche Beziehung.

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