Anschluss für E-Auto – wer zahlt?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Mehr E-Autos in der Überbauung – doch wer bezahlt den Ausbau der Ladeinfrastruktur? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt die Rechtslage.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Wir haben eine Eigentumswohnung. Insgesamt wohnen in der Überbauung 10 Parteien. Vier davon haben einen Anschluss im Carport für ein E-Auto.

Nun wollen zwei weitere Parteien einen E-Anschluss, was aber bedeutet, dass wir die vier bereits installierten Wallboxen wechseln müssen, damit diese miteinander kompatibel sind und das System nicht überlastet wird. Müssen wir alle zu gleichen Teilen die neue Anlage mitfinanzieren?

Hast du eine Eigentumswohnung?

Nein, du musst die neue Anlage nicht zu gleichen Teilen mitfinanzieren. Im Stockwerkeigentum bildest du und die anderen Eigentümer kraft Gesetzes eine Gemeinschaft, welche für die Verwaltung, den Unterhalt und die baulichen Veränderungen an den gemeinschaftlichen Teilen zuständig ist.

Dazu gehören auch die Stromzuleitungen und ein Lastenmanagementsystem in einem Carport. Soll an diesen gemeinschaftlichen Teilen etwas verändert werden, müsst ihr als Gemeinschaft die konkrete Durchführung und die Kostenverteilung vorgängig beschliessen.

Eigentumswohnungen Gemeinschaft
Im Stockwerkeigentum bilden alle Eigentümer gemeinsam eine gesetzliche Gemeinschaft für Verwaltung, Unterhalt und bauliche Änderungen der gemeinschaftlichen Teile. (Symbolbild) - keystone

Liegt kein Beschluss vor, kannst du als Eigentümer bei eigenmächtigem Handeln eines anderen Eigentümers nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen werden. Liegt ein Beschluss vor, bestimmt das Gesetz, dass die Stockwerkeigentümer die gemeinschaftlichen Kosten nach ihren Wertquoten tragen.

Dienen dir bestimmte gemeinschaftliche Teile nicht oder nur in geringem Mass, ist dies bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen. Von dieser Regelung darf nicht abgewichen werden. Für dich als Stockwerkeigentümer, welcher keinen Stellplatz im Carport hat und die Ladeinfrastruktur nicht benutzt, bedeutet das, dass du nicht im gleichen Umfang belastet werden darfst, wie jene, die von der neuen Anlage profitieren.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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Kommentare

User #1642 (nicht angemeldet)

Ich bin Mieter, und da eine E Anlage einen Mehrwert für das Gebäude aufgezeigt hatte, übernahm für die Installation alle Kosten die Hauseigentümerin. Ich zahle aber 20 Franken mehr für die Parkplatzmiete, auch das stört mich nicht, die Anlage muss schliesslich unterhalten werden und nicht viele haben eine eigene Tankstelle in der Tiefgarage, auch der Strompreis dafür ist günstiger als an einer Stromsäule ausserhalb. Jeder E PW bezahlt sein Strom selber, es hat 10 Stationen und man muss nicht teilen, nur 3 davon sind noch nicht in Betrieb, da stehen Benziner als Mieter darauf, die zahlen aber fairerweise 20 Stutz weniger.

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