Müssen Lernende alle Aufgaben übernehmen?
Dürfen sich Lernende weigern, Aufgaben zu übernehmen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Als Lernende oder Lernender darfst du grundsätzlich nicht regelmässig Arbeiten verrichten, die keinen Bezug zu deiner Ausbildung haben.

Solche Tätigkeiten (zum Beispiel Kaffee machen, Putzarbeiten, private Botengänge für Vorgesetzte) sind nur zulässig, wenn sie gelegentlich, kurzzeitig und zumutbar sind, also nicht den eigentlichen Ausbildungszweck beeinträchtigen.
Wenn du das Gefühl hast, dass du regelmässig ausbildungsfremde Arbeiten machen musst, solltest du dich an deine Berufsbildnerin oder deinen Berufsbildner, die Lehrlingsverantwortliche Person oder die kantonale Berufsbildungsbehörde wenden.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.








