Darf ich Screenshots aus Chats weiterleiten?
Das Weiterleiten von Chat-Inhalten kann schnell zur rechtlichen Stolperfalle werden. Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, worauf in jedem Fall zu achten ist.

Ja, du darfst grundsätzlich Screenshots von Chatverläufen weiterleiten. Dies gilt jedoch nur, wenn dabei keine Persönlichkeitsrechte, Vertraulichkeitspflichten oder Urheberrechte verletzt werden.

Enthält der Chat beispielsweise Fotos von Personen, vertrauliche dienstliche Absprachen oder personenbezogene und schützenswerte Informationen, kann eine Weitergabe dieser Inhalte an Dritte oder die Veröffentlichung in grösseren Gruppen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ob das Weiterleiten von Chatverläufen erlaubt ist, hängt also stark vom Inhalt des Chats und dem Kontext ab.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






