Muss ich im Homeoffice immer erreichbar sein?
Auch im Homeoffice muss ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber während der Arbeitszeit erreichbar sein, bestätigt Rechtsanwältin Sarah Schläppi.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch im Homeoffice muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer erreichen können.
- Geregelt ist die Erreichbarkeit im Arbeitsvertrag oder durch ein Reglement.
In der Schweiz gilt grundsätzlich die Kündigungsfreiheit. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ordentlich, also unter Einhaltung der Kündigungsfrist, grundlos auflösen – sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes vorgesehen ist.
Arbeitnehmer muss erreichbar sein
Während der Arbeitszeit gilt bezüglich der Erreichbarkeit das, was intern (durch den Arbeitsvertrag oder auch durch ein Reglement) festgelegt wurde.
Um die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten, muss ein Arbeitnehmer während den vereinbarten Zeiten demnach grundsätzlich erreichbar sein.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.