Wie viel Freizeit muss zwischen Arbeitsschichten liegen?
Arbeitsrechtlich muss auf ausreichende Freizeit zwischen den Arbeitsschichten geachtet werden. Diese sind im Arbeitsgesetz festgehalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Für reguläre Vollzeitarbeit gilt eine Mindestpause von 11 Stunden.
- Am Wochenende ist eine zusammenhängende Ruhezeit von 35 Stunden Pflicht.
Es ist nichts Neues, dass der Mensch keine Maschine ist. Körper, Geist und Seele brauchen Ruhe, um sich von der Arbeit zu erholen. Dazu gehören längeres Schlafen und entspannte Stunden auf der Couch, aber auch zahlreiche Freizeitaktivitäten.
Viele Menschen treiben Sport, andere suchen geistige Nahrung in kulturellen Einrichtungen und wieder andere wollen nur Spass haben. Sie feiern auf Partys und tanzen in Clubs. Damit all dies möglich ist, wurden Ruhepausen im schweizerischen Arbeitsgesetz fest verankert.
Die wichtigsten Regelungen zur Freizeit
Die tägliche Ruhezeit muss bei mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden liegen. Dies bedeutet bei einem Arbeitsbeginn um acht Uhr, dass Überstunden am vorausgehenden Abend um spätestens 21 Uhr beendet sein müssen.
Der Arbeitsweg gehört nicht zur Ruhezeit. Hat der Arbeitnehmende einen Heimweg von 30 Minuten, muss er also das Büro um 20.30 Uhr verlassen.

Für Berufstätige mit einer normalen fünftägigen Arbeitswoche gilt ausserdem eine Ruhezeit von 35 Stunden am Wochenende. Dies umfasst meist 11 Stunden am Samstag und 24 Stunden am Sonntag. Die Kernruhezeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr ist dabei unbedingt einzuhalten.
Bei einer Arbeitswoche von mehr als fünf Tagen muss wöchentlich ein freier Halbtag vor oder nach der Ruhezeit gewährt werden. Damit verlängert sich diese Ruhephase auf 19 Stunden. Insgesamt sind je nach Branche 45 Stunden (Bürotätigkeiten) oder 50 Stunden (manuelle Tätigkeit) Wochenarbeitszeit erlaubt.
Keine Arbeit am Sonntag – oder?
Sonntagsarbeit ist in der Schweiz nach Artikel 18 ArG eigentlich verboten. Weil aber der folgende Artikel 19 ArG viele Ausnahmen erlaubt, arbeiten doch viele Menschen an diesem Tag.
Laut offizieller Bundesamt für Statistik betrifft dies auf 15,8 Prozent der erwerbstätigen Personen zu. Dazu arbeiten viele Rentner (20,7 Prozent) und junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren (21,1 Prozent) an Sonntagen. Dabei handelt es sich meist um Aushilfsjobs und Zuverdienste.

In Ausnahmefällen können sich Arbeitgebende Sonntagsarbeit bewilligen lassen. Vorübergehende Bewilligungen erteilt der Kanton, dauerhafte Bewilligungen der Bund. Vorübergehende Sonntagsarbeit muss mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent vergütet werden.
Freizeit: Pausen während der Arbeitszeit
Ein weiteres Element sind die täglichen Pausen während der Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit zwischen 5,5 und 7,0 Stunden beträgt die Pause mindestens eine Viertelstunde. Bei einer Arbeitszeit zwischen 7,0 und 9,0 Stunden eine halbe Stunde. Ab darüber ist eine ganze Stunde zu gewähren.

Die Pausen gelten als beliebig nutzbare Freizeit. Die meisten Menschen verbringen die Freizeit zum Essen am Arbeitsplatz. Es ist jedoch ausdrücklich erlaubt, den Arbeitsplatz zu verlassen. So ist es möglich auswärts zu essen, einen Spaziergang zu unternehmen oder eine Besorgung zu erledigen.
Die Schweiz arbeitet überdurchschnittlich viel
Vollzeitarbeitende in der Schweiz arbeiten im Schnitt 41,7 Stunden pro Woche. Damit liegen die Schweizer europaweit fast vorne. Härter arbeiten nur die Griechen mit 42,8 Stunden pro Woche. In den Nachbarländern wird dagegen laut Eurostat weniger gearbeitet: Die Italiener bringen es auf 40,6 Stunden, die Deutschen auf 40,5 Stunde und die Franzosen auf 39,9 Stunden.