Darf ein Fussgänger Autoparkplätze besetzen?
Autoparkplätze sind für parkende Autos da. Fussgänger haben kein Recht, sie zu besetzen, bestätigt Rechtsanwältin Sarah Schläppi.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Parkplatz ist für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen.
- Ein Fussgänger hat kein Recht, einen Parkplatz zu reservieren.
- Das Strassenverkehrsgesetz oder die Parkplatzverordnungen sind anwendbare Gesetze.
Letzthin habe ich mit meinem Freund zum Essen in einem Restaurant abgemacht. Ich kam zu Fuss, mein Freund mit dem Auto.
Ich war etwas früher dort als er und sah, dass direkt vor dem Lokal ein Parkplatz frei war. Ich stellte mich auf den Parkplatz, um ihn für meinen Freund freizuhalten.
Ein anderer Autofahrer wollte zwischenzeitlich auf ebendiesem Parkplatz parkieren. Er machte einen Aufstand und teilte mir mit, dass ich den Parkplatz nicht reservieren dürfe.
Darf ich den Parkplatz als Fussgängerin besetzen?
Fussgänger dürfen Parkplätze nicht reservieren
Nein, das darf man nicht. Es gibt zwar kein Gesetz, welches ausdrücklich verbietet, als Fussgängerin einen Parkplatz zu blockieren.

Die anwendbaren Gesetze, beispielsweise das Strassenverkehrsgesetz oder die Parkplatzverordnungen, machen aber deutlich, dass ein Parkplatz für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen ist.
Eine Fussgängerin hat somit kein Recht, den Parkplatz zu reservieren und mit diesem Verhalten einen Autofahrer dazu zu bewegen, sich einen anderen Parkplatz suchen zu müssen.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.