Die Ergebnisse, die aus der Forschung am Menschen resultieren, bleiben viel zu häufig unpubliziert – das ist ein weltweites Problem.
Krankenzimmer
In klinischen Versuchen werden zum Beispiel Therapieverfahren an Patienten wissenschaftlich getestet. Die Resultate sind jedoch für Patienten, Fachleute und Öffentlichkeit oft nicht zugänglich. - Unsplash
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ergebnisse aus Patientenstudien werden oft nicht publiziert.
  • Die Resultate sind oft zu wenig spektakulär, um in einem Fachmagazin publiziert zu werden.

Stellen wir uns vor: Zwei verschiedene Krebstherapien werden an Patienten getestet, um herauszufinden, welche effektiver ist. Beide Therapien werden in der Praxis bereits angewandt. Die Tests zeigen, dass die zweite Therapie weniger bewirkt als die erste. Im Zweifelsfall sollten Ärzte also die erstere anwenden. Nur: Sie wissen es nicht. Denn die Studie landet in der Schublade, weil das Resultat zu wenig spektakulär ist, um in einem Fachmagazin publiziert zu werden.

Das ist das Schicksal von vielen klinischen Versuchen, die in der Schweiz durchgeführt werden. Eine Veröffentlichung der Resultate ist hierzulande nicht vorgeschrieben. Für klinische Versuche müssen von der kantonalen Ethikkommission sowie, wenn nicht zugelassene Arzneimittel im Spiel sind, von Swissmedic bewilligt werden. Auch muss jeder klinische Versuch auf dem öffentlichen Studienportal SNCTP registriert sein. Nach Abschluss des Versuches aber müssen die Resultate nur der Ethikkommission und Swissmedic in einem Bericht unterbreitet werden – die Öffentlichkeit hat darauf keinen Zugriff.

Öffentliche Register werden nicht genutzt

Ethisch korrekt ist das nicht. «Transparenz ist ein Gesetz der Wissenschaft», sagt Susanne Driessen, Präsidentin des Dachverbandes Swissethics und der Ethikkommission Ostschweiz. «Es ist unbedingt erforderlich, dass Ergebnisse öffentlich sind – gerade die negativen –, damit zum Beispiel nicht die gleiche Studie noch einmal durchgeführt wird.» Öffentliche, weltweite Register hierfür gäbe es. Doch während private Pharmafirmen wegen strenger Regulierung diese Register diszipliniert bearbeiten, verschlampen das Universitäten und Spitäler meist.

Das soll sich nun ändern. Eine neue EU-Verordnung über Medizinprodukte tritt ab Mai in Kraft. Diese verlangt, dass die Resultate klinischer Versuche auf der EU-Datenbank öffentlich werden. Auch die Schweiz zieht nach und nimmt dies in die neue Medizinprodukte-Regulierung auf, welche 2020 in Kraft treten soll.

Weniger Unterstützung für unpublizierte Projekte

Ob das etwas bringt, ist allerdings ungewiss. In den USA gilt bereits seit 2018 ein entsprechendes Gesetz – doch weder tragen die Institutionen ihre Resultate gewissenhaft nach noch werden sie für Schlampereien gebüsst.

«Es muss ein Nachteil entstehen, wenn Resultate nicht rapportiert werden», sagt Christiane Pauli-Magnus, Präsidentin der Swiss Clinical Trial Organisation. Teilweise sei das jetzt schon der Fall. Der Schweizerische Nationalfonds beispielsweise unterstützt nur Projekte, welche ihre Daten öffentlich machen. Für die Wissenschaftler bedeutet dies zwar Mehraufwand. Doch: Nur so kann die Wissenschaft ihre volle Wirkung entfalten.

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