Schweiz listet 2999 Arten mit besonderem Schutzbedarf

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Bern,

Vom Blüemlisalp-Laufkäfer bis zum Sternlebermoos: Eine neue Liste zählt 2999 Arten auf, für deren Überleben die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt.

Auf der Liste bedrohter Arten stehen sämtliche in der Schweiz vorkommenden Fledermäuse. (Archivbild)
Auf der Liste bedrohter Arten stehen sämtliche in der Schweiz vorkommenden Fledermäuse. (Archivbild) - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Diese «Liste der Prioritären Arten» ist rechtlich verbindlich, wie die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) am Mittwoch mitteilte. Sie soll Bund und Kantonen helfen, begrenzte Naturschutzmittel gezielt einzusetzen und Artenschutz besser zu koordinieren.

Als prioritär wird eine Art eingestuft, wenn zwei Kriterien erfüllt sind: Sie muss auf einer Roten Liste als bedroht geführt werden und die Schweiz muss eine internationale Verantwortung für ihren Schutz tragen. Von den rund 56'000 in der Schweiz nachgewiesenen Arten gelten über 10'000 als bedroht.

Eine besondere Verantwortung besteht etwa für sogenannte Endemiten, also Arten, die weltweit nur in der Schweiz vorkommen. Beispiele dafür sind die Schnee-Edelraute oder der erst 2014 beschriebene Blüemlisalp-Laufkäfer. Stirbt eine solche Art in der Schweiz aus, ist sie global verloren.

Eine hohe Verantwortung trägt die Schweiz laut der WSL auch für Teilendemiten, deren Vorkommen sich auf die Schweiz und ihre Nachbarländer beschränkt. Dazu gehören der Insubrische Enzian oder Breidlers Sternlebermoos. Zudem sind Arten prioritär, deren Bestände in der Schweiz für die Vernetzung von weit auseinanderliegenden Populationen wichtig sind. Dazu zählen viele Moose, Flechten und Pilze.

Als Hauptgrund für die Bedrohung gilt der Verlust von Lebensräumen. So sind viele Moor-Arten auf der Liste zu finden. Anderen Arten wie der Mehlschwalbe oder Fledermäusen fehlen Nistplätze an Gebäuden, während Iltis oder Haselmaus auf Hecken als Verbindungselemente angewiesen sind.

Die Liste der Prioritären Arten gibt es seit 2011. Sie wird vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) zusammen mit den nationalen Daten- und Informationszentren zusammengestellt. «In der Schweizer Bundesverfassung ist festgeschrieben, dass wir Tier- und Pflanzenarten vor der Ausrottung bewahren müssen», liess sich die an der Erstellung der Liste beteiligte Expertin Silvia Stofer von der WSL in der Mitteilung zitieren.

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Kommentare

User #2616 (nicht angemeldet)

Da wären auch noch ca. 7 Mio. Schweizer die auch geschützt werden müssen.

User #5443 (nicht angemeldet)

Eidgenossen sollten auch unter Schutzart stehen. Besonders die Armen.

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