Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent - Weitergabe noch offen

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Deutschland,

Für die deutschen Verbraucher eine gute Nachricht: Ab dem ersten Oktober werden zwei Gasumlagen gestrichen. Die Bundesnetzagentur begrüsst das.

Zwei Gasumlagen sinken im Oktober auf null Cent.
Zwei Gasumlagen sinken im Oktober auf null Cent. - Frank Rumpenhorst/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Gaslieferanten können ab dem ersten Oktober zwei grosse Kostenfaktoren streichen.
  • Wie viel dabei am Ende beim Kunden ankommt, ist noch unklar.

Ab Sonntag werden vorübergehend zwei Umlagen gestrichen, die einen Teil der Kosten für Gaslieferungen ausmachen. Die Bundesnetzagentur betrachtet diese Absenkung als positive Nachricht für die Verbraucher. Ab dem 1. Oktober entfallen für Gaslieferanten zwei Abgaben, die einen Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden ausmachen.

Bislang wurden für die sogenannte Regelenergie-Umlage 0,57 Cent je Kilowattstunde fällig.

Für die sogenannte Konvertierungsumlage wurden 0,038 Cent je Kilowattstunde erhoben. Beide werden jetzt für zunächst ein Jahr auf jeweils null Cent abgesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt dies insgesamt 121,60 Euro.

Bundesnetzagentur: Absenkung gute Nachricht

Solche Umlagen müssen die Versorgungsunternehmen an das für das deutsche Gasmarktgebiet zuständige Unternehmen THE abgeben. Die Versorger reichen diese Kosten üblicherweise an ihre Endkunden weiter.

Was von der Absenkung bei den Lieferanten am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. «Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation», sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die Bundesnetzagentur nannte die Absenkung eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland. «Wir erwarten, dass die Entlastung am Ende auch beim Verbraucher ankommt», erklärte Behördenpräsident Klaus Müller in einer Mitteilung von Freitag.

Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt

Die Regelenergie- oder Bilanzierungs-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Bei der jüngsten Gaspreisanalyse des BDEW vom Juli entfielen 72 Prozent des Preises auf Beschaffung und Vertrieb, 13 Prozent auf sogenannte Netzentgelte und 15 Prozent auf Steuern und Abgaben.

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