Der Regisseur Luc Besson ist von einer Jägervereinigung auf rund 130.000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil er auf seinem Anwesen am Wald von Saint-Évroult die Jagd auf Hirsche verweigert und damit Wildschäden verursachen soll.
Regisseur Luc Besson
Regisseur Luc Besson - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wildschäden werden dem Filmemacher mit 130.000 Euro in Rechnung gestellt.

Besson nahm an dem Gerichtstermin am Montag in Argentan im westfranzösischen Departement Orne nicht teil, wohl aber seine Mutter und seine Tochter.

Im September sagte der 60-Jährige der Zeitung «Le Parisien», die Jäger seien «aus der Zeit gefallen» - ob sie etwa wollten, dass er mitten in einer Debatte über Umwelt und Biodiversität in der unmittelbaren Umgebung seines Hauses Wild schiesse, vielleicht gar vor den Augen seiner Kinder?

Bessons Anwesen umfasst rund 160 Hektar, von denen etwa die Hälfte von Wald bestanden ist. Der Anwalt der Jägervereinigung des Departements, Charles Lagier, stellte klar, es gehe in dem Prozess nicht um die Frage, ob Besson die Hirsche jage oder nicht. Es sei «sein Recht», die Jagd abzulehnen. Wenn aber die Abschussquoten nicht eingehalten würden, müsse er «die finanziellen Folgen tragen». Bessons Anwalt Jean-Marc Descoubes machte geltend, es sei nicht belegt, dass die Hirsche vom Anwesen Bessons für die geltend gemachten Wildschäden verantwortlich seien.

In der Gegend um den Wald von Saint-Évroult leben auf rund 8000 Hektar rund 300 Hirsche. Die Präfektur hält dies nicht für zuviel. Besson, Regisseur von Kassenschlagern wie «Nikita» und «Das fünfte Element», erwarb das Anwesen mit einem Backstein-Schloss 1998. Die Entscheidung des Gerichts wurde auf den 26. Dezember festgesetzt.

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