Klage

    Zu ähnlich: Gema geht gegen KI-Songs vor

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    Deutschland,

    Der Rechteverwerter geht gegen ein Angebot vor, das mit Künstlicher Intelligenz Musik erzeugt. Die Ergebnisse seien geschützten Songs zu ähnlich.

    Gema
    Die Gema geht gegen KI-Musik vor. (Archivbild) - dpa

    Der Musikrechteverwerter Gema geht gegen das nächste KI-Unternehmen vor. Die Gesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs ohne Vergütung verarbeitet zu haben.

    In der Folge erzeuge das KI-Tool von Suno Inhalte, die Originalsongs wie «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5» oder «Cheri Cheri Lady» zum Verwechseln ähnlich seien, erklärte die Gema. Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem sich mithilfe einfacher Angaben (Prompts) Musikstücke erstellen lassen.

    Laut Gema kommen dabei aber Ergebnisse heraus, die «in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken» übereinstimmen. Die Gema leitet daraus ab, dass Suno «das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen».

    Auch ChatGPT-Firma verklagt

    Bereits im vergangenen November hatte die Gema OpenAI, die Firma hinter ChatGPT, verklagt. Damals lautete der Vorwurf, dass Songtexte verwendet worden seien, nun geht es um die Musik. Insgesamt füge sich die neue Klage in ein Gesamtkonzept ein, hiess es von der Gema. Ziel sei der «faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung».

    «KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon», kritisiert Gema-Chef Tobias Holzmüller. «Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage.»

    Die Gema vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern – Komponisten, Textdichter oder Musikverlage – sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt.

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    Kommentare

    User #3888 (nicht angemeldet)

    Wie soll KI sonst etwas erschaffen, wenn es nicht mit entsprechenden Daten gefüttert wird?

    User #4308 (nicht angemeldet)

    Als ob diese Songs in Teilen nicht auch geklaut worden sind.

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