Zoff um Maut im Bundestag: Scheuer im Verteidigungsmodus
Die Maut ist vorerst passé. Wie teuer wird das für den Bund? Die Opposition ist der Ansicht, dass Verkehrsminister Scheuer fahrlässig gehandelt hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Maut sorgt für Zoff in deutschen Bundestag.
- Verkehrsminister Andreas Scheuer verteidigt sich nun.
Der CSU-Politiker Andreas Scheuer wies im Bundestag Vorwürfe bezüglich der Maut zurück. Die Opposition sagt, er habe vorschnell vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die künftigen Betreiberverträge unterzeichnet.
Die Opposition attackierte den Minister scharf und droht teils mit einem Untersuchungsausschuss. Scheuer habe es zu verantworten, «dass die Maut für den Steuerzahler ein unglaubliches Folgefiasko ist», sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer.
Scheuer musste im Verkehrs- und Haushaltsausschuss Rede und Antwort stehen. Die Opposition wirft ihm vor allem vor, dass er schon Ende 2018 die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern unterschrieben hatte. Entgegen vieler Warnungen, ohne auf das anstehende Urteil des EuGH zu warten.
Die obersten EU-Richter hatten die Maut in der vergangenen Woche für rechtswidrig erklärt. Scheuer liess umgehend die Betreiberverträge kündigen - nun drohen mögliche finanzielle Ansprüche der Unternehmen gegen den Bund.
Scheuer verteidigt Vorgehen bei Maut
Scheuer verteidigte sein Vorgehen. Nach dem Bundestagsbeschluss zur Maut habe er den Auftrag gehabt, das Projekt voranzubringen. Die EU-Kommission habe grünes Licht gegeben.
Abzuwarten hätte bedeutet, dass dem Bund Einnahmen hätten entgehen können. Er habe ausserdem «nie vernommen, dass Politik auf Gerichtsurteile bis zum Schluss warten muss, sonst könnten wir den Politikbetrieb einstellen.»
Der Minister ging zugleich in die Offensive mit Blick auf die Gründe für die Kündigung der Verträge. Es habe auch Probleme bei der «Feinplanung» der Firmen gegeben, Fristen seien nicht eingehalten worden.
Mehrere Gründe
Konkret nannte Scheuer mehrere Gründe für die Kündigung der Verträge durch das Ministerium: das Ordnungs- und Europarecht – also das Urteil selbst – , aber auch einen Mängel in der Leistung der Auftragnehmer.
Zudem führte er das Verhalten der Unternehmen nach der Kündigung an. Denn diese hätten noch danach noch Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben.











