Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll bleiben

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Deutschland,

Die 2016 zunächst nur vorläufig beschlossene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll dauerhaft bestehen bleiben.

Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Foto: Daniel Bockwoldt
Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Foto: Daniel Bockwoldt - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben.

Das hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Die Länder können auch Vorgaben zum genauen Wohnort machen. Das soll Segregation verhindern, also dass Angehörige der gleichen Nationalität oder Sprachgruppe nur wenig Berührung mit dem Rest der Gesellschaft haben. Für Betroffene mit nahen Angehörigen an anderen Wohnorten oder mit einer Arbeit gibt es Ausnahmen.

Die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, kritisierte die Verlängerung als Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

«Die Umsetzung der Wohnsitzauflage führt zu einem unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand, stigmatisiert geflüchtete Menschen und konterkariert das Prinzip der Freizügigkeit für Menschen», erklärte sie.

Das Kabinett stellte nach Angaben des Bundesinnenministeriums zudem klar, dass Menschen, die vor dem 6. August 2016 eine Bürgschaft für den Lebensunterhalt von Ausländern übernommen haben, für einen Zeitraum von drei Jahren haften und nicht länger.

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