Wirtschaftsflügel der Union lehnt Arbeitszeiterfassung ab

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Deutschland,

Die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU lehnt die vom Europäischen Gerichtshof geforderte generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung einem Bericht zufolge ab.

Der EuGH verlangt von Arbeitgebern, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu registrieren. Foto: Armin Weigel
Der EuGH verlangt von Arbeitgebern, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu registrieren. Foto: Armin Weigel - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen.

«Nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Flexibilität sind nötig», zitiert die «Bild am Sonntag» aus einem Beschluss der Vereinigung. Die Pflicht zur Erfassung laufe sowohl «den modernen Flexibilitätswünschen der Arbeitnehmer zuwider» und führe zudem «zu grosser Bürokratie für Arbeitgeber». Deshalb sollte die tägliche Höchstarbeitszeit abgeschafft und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüssten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnen vor neuer Bürokratie.

Alle EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein «objektives, verlässliches und zugängliches System» zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Wie die Systeme genau aussehen, können die EU-Staaten entscheiden. Es gibt also Spielräume bei der Umsetzung und auch die Option auf Ausnahmen für einzelne Tätigkeiten, die sich zum Beispiel nicht genau bemessen lassen.

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